Den Umbau einer Loggia zu einem eher als „Wintergarten“ zu bezeichnenden Wohnelement der Mietwohnung braucht der Mieter als Modernisierungsmaßnahme nicht zu dulden, weil etwas völlig Neues geschaffen werden soll.
Ein Wintergarten ist keine „verbesserte Loggia“. Eine etwaige Einsparung von Heizenergie kann daher nicht berücksichtigt werden. Dem Vermieter ist zumutbar, die Maßnahme nach Beendigung des Mietvertrags durchzuführen.
mac
LG Hamburg vom 30. Oktober 2007 – 311 S 102/07 –
MieterMagazin 9/08
03.01.2018