Frage 1
Der Berliner Wohnungsmarkt hat sich seit den letzten Abgeordnetenhauswahlen im Jahre 2006 deutlich verändert. Die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum übersteigt in 9 von 12 Bezirken das Angebot erheblich. Deutlich steigende Mieten bei Wiedervermietung sind die Folge. Sehen Sie Handlungsbedarf?
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Frage 2
Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung, die von der Investitionsbank Berlin (IBB) in Auftrag gegeben wurde, stehen nur 34 Prozent des ermittelten Wohnungsleerstandes auf dem Wohnungsmarkt den Wohnungssuchenden zur Verfügung. Auf die Stromzählermeldung von Vattenfall bezogen wären das 50 000 leere Wohnungen beziehungsweise 2,5 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes, was weniger als die erforderliche Mobilitätsreserve von 3 bis 4 Prozent ausmacht. Was folgt für Sie daraus?
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Frage 3
Nicht nur bei den Wiedervermietungsmieten, sondern auch bei den bestehenden Mietverhältnissen können Vermieter derzeit deutliche Mietsteigerungen durchsetzen, wie der Berliner Mietspiegel 2011 dokumentiert. Dies führt in Anbetracht der im Vergleich geringen Einkommen in Berlin zu einer steigenden Mietbelastung, die laut Mikrozensus schon 2006 in etwa der in Hamburg entsprach. Das Mietrecht soll für Ausgewogenheit sorgen. Bei Marktanspannungen erfüllt es diese Funktion aber nicht. Setzen Sie sich in der nächsten Legislaturperiode dafür ein, dass im Mietrecht die Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Wiedervermietung beziehungsweise in bestehenden Mieterverhältnissen stärker eingeschränkt werden? Wie und wann sollte dies erfolgen?
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Frage 4
Die Bundesregierung betreibt derzeit eine Mietrechtsreform, um den Vermietern mehr Anreize für die energetische Modernisierung zu verschaffen, im Wesentlichen zu Lasten der Mieter. Wie stehen Sie zu dieser Strategie?
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Frage 5
Die Heizkosten werden in der Zukunft noch deutlich steigen. Zu mehr Energieeinsparung mittels effizienter Heizungsanlagen und geringerem Wärmeverlust durch Dämmung gibt es keine Alternative. Wie kann in Berlin die Quote energetischer Sanierungen deutlich gesteigert werden, ohne die Mieter zu überfordern? Wie stehen Sie zu dem Stufenmodell für ein Landesklimaschutzgesetz, das der Berliner Mieterverein mit dem Bund für Naturschutz (BUND) und der Industrie- und Handelskammer (IHK) im Jahre 2010 gemeinsam vorgeschlagen hatte?
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Frage 6
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Städtebaufördermittel für 2012 deutlich gekürzt werden. Darunter wird auch der Programmteil Soziale Stadt leiden, mit dem in Berlin die Quartiersmanagementgebiete unterstützt werden. In welchem Umfang und für welche Art der Städtebauförderung (Sanierung, Stadtumbau, Soziale Stadt) wird Ihrer Einschätzung nach in Berlin Förderung benötigt? Kann oder soll die Förderung der energetischen Gebäudesanierung hier einbezogen werden?
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Frage 7
Etwa 3000 bis 3600 Wohnungen sind pro Jahr in der jüngsten Vergangenheit in Berlin neu erstellt worden, bei Abgang einer etwa gleichgroßen Zahl. Dies sind vorwiegend Eigentumswohnungen beziehungsweise Eigenheime oder hochpreisige Mietwohnungen. Der Berliner Mieterverein hält etwa 2000 öffentlich geförderte Neubauwohnungen für notwendig. Braucht Berlin Ihrer Auffassung nach mehr Wohnungsneubau? Soll dieser auch als Sozialer Wohnungsbau bereitgestellt werden, mit welcher Einstiegsmiete?
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Frage 8
Halten Sie städtebauliche Satzungen mit sozialer Erhaltungsverordnungen (Milieuschutz) beziehungsweise Umstrukturierungssatzungen für geeignet, um Bewohner in den entsprechend ausgewiesenen Gebieten vor einer Verdrängung aus Ihrem Wohngebiet zu schützen? Sehen Sie Bedarf für einen Genehmigungsvorbehalt der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Androhung von Vorkaufsrechten durch das Land Berlin in Erhaltungsgebieten, wie es der Berliner Mieterverein vorschlägt?
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Frage 9
Für 28000 Sozialwohnungen der Baujahrgänge ab 1987 hat der Senat in 2003 die Anschlussförderung gestrichen. Damit können Vermieter binnen 14 Tagen die Miete bis zur Kostenmiete, die bis zu 19 Euro pro Quadratmeter im Monat betragen kann, erhöhen. Diverse Vermieter haben davon schon Gebrauch gemacht, auch um unliebsame Mieter los zu werden. Wie wollen Sie die Mieter in den Gebäuden ohne Anschlussförderung schützen? Hilft Ihrer Meinung nach dabei das neue Wohnraumgesetz? Welchen Handlungsbedarf sehen Sie bei den restlichen 130000 Sozialwohnungen?
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Frage 10
Den städtischen Wohnungsunternehmen kommt wegen des angespannten Wohnungsmarktes eine wichtige Bedeutung zu, wenn es darum geht, einkommensschwachen Haushalten beziehungsweise Wohnungssuchenden mit Dringlichkeit eine Wohnung zu verschaffen. Doch die Mietpreisforderungen ähneln oft denen der privaten Vermieter. Auch bei bestehenden Mietverhältnissen sorgen Modernisierung und Mieterhöhungen für erhöhte Mietbelastungen der Bewohner. Muss die Zielvereinbarung des Landes Berlin mit seinen Unternehmen konkretisiert werden, damit die „Städtischen“ noch ein stärkeres Korrektiv am Wohnungsmarkt sind?
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Frage 1
Der Berliner Wohnungsmarkt hat sich seit den letzten Abgeordnetenhauswahlen im Jahre 2006 deutlich verändert. Die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum übersteigt in 9 von 12 Bezirken das Angebot erheblich. Deutlich steigende Mieten bei Wiedervermietung sind die Folge. Sehen Sie Handlungsbedarf?
SPD
Ja, Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grunde will die SPD in den nächsten Jahren Wohnungsneubau in Berlin anregen. Den städtischen Wohnungsbaugesellschaften wollen wir verbilligt beziehungsweise kostenfrei landeseigene Grundstücke für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Dann können sie kostengünstiger Wohnungen bauen. Den Wohnungsbestand im öffentlichen Besitz wollen wir auf 300 000 Wohnungen erhöhen. Auch für Genossenschaften und Baugruppen wollen wir über den Liegenschaftsfonds vergünstigt Grundstücke zur Verfügung stellen. Anfang August hat die SPD-Abgeordnetenhausfraktion ein Programm zur Förderung genossenschaftlichen Wohnungsbaus der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Geld dafür soll aus den 30 Millionen Euro aufgebracht werden, die die Eigentümer der GSW im vergangenen Jahr als Gegenleistung für die Zustimmung des Landes zum Börsengang gezahlt haben.
CDU
Die CDU setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass auch einkommensschwache Haushalte weiterhin in allen Kiezen Zugang zum Wohnungsmarkt haben. Es muss daher gerade in den Innenstadtlagen auch in Zukunft ein ausreichendes Angebot an guten und bezahlbaren Mietwohnungen vorhanden sein. Der Senat hat es hier versäumt, die landeseigenen Wohnungsgesellschaften deutlich in die Pflicht zu nehmen. Ebenso sind durch die Folgen des Wegfalls der Anschlussförderung Tausende Wohnungen aus der Belegungs- und Preisbindung gefallen, obwohl der Senat weiter in der finanziellen Verpflichtung bleibt. Gerade diese Wohnungen deckten dieses preisgünstige Segment ab.
Die Linke
Die Linke sieht dringenden Handlungsbedarf. Anders als die Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer (SPD), die jahrelang von einem entspannten Berliner Mietenmarkt sprach, haben wir schon den Mietspiegel 2007 als einen Warnschuss verstanden. Um auf die sozialräumlichen Entwicklungen politisch Einfluss nehmen und Verdrängungsprozesse verhindern zu können, brauchen wir einen Mix aus wohnungs-, sozialpolitischen und städtebaurechtlichen Instrumenten auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene. Einige davon konnten wir bereits politisch durchsetzen.
Bündnis 90/Die Grünen
Das Vergleichsmietensystem und die Miethöhegesetzgebung im BGB gelten bei Abschluss eines Mietvertrages nicht. Auch das Wirtschaftsstrafrecht mit seiner Begrenzung der Nettokaltmiete von 20 Prozent über dem Mietspiegel hat in Berlin kaum Wirkung, obwohl dieser Wert oft überschritten wird. Gemeinsam mit der grünen Bundestagsfraktion haben wir ein Modell erarbeitet, das die Landesregierungen ermächtigen soll, in Kommunen oder auch Ortsteilen Mietobergrenzen bei der Wiedervermietung einzuführen. Die Miete soll sich nach dem Mietspiegel richten und diesen nur um maximal 10 Prozent übersteigen dürfen. Von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verlangen wir, sich bei Wiedervermietungen grundsätzlich an der Vergleichsmiete zu orientieren.
FDP
Um langfristig eine ausreichende Wohnungsversorgung sicherzustellen, braucht Berlin Wohnungsneubau. Dies wird im ausreichenden Volumen nur durch Private möglich sein. Deshalb bedarf es weiterer Flächenausweisungen für Wohnprojekte, besonders in der Innenstadt. Die Vergaben landeseigener Grundstücke sollten kleinteiliger werden, denn dies ermöglicht auch privaten Bauherren, Wohneigentum neu zu errichten. Das gilt insbesondere für genossenschaftliches Bauen und Baugruppen, denen wir Chancen eröffnen wollen, ihre Pläne umzusetzen.
Frage 2
Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung, die von der Investitionsbank Berlin (IBB) in Auftrag gegeben wurde, stehen nur 34 Prozent des ermittelten Wohnungsleerstandes auf dem Wohnungsmarkt den Wohnungssuchenden zur Verfügung. Auf die Stromzählermeldung von Vattenfall bezogen wären das 50 000 leere Wohnungen beziehungsweise 2,5 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes, was weniger als die erforderliche Mobilitätsreserve von 3 bis 4 Prozent ausmacht. Was folgt für Sie daraus?
SPD
Wir müssen und werden den Wohnungsneubau in Berlin wieder ankurbeln. Die Statistik des Wohnungsleerstands enthält viele Wohnungen, die aufgrund lange vernachlässigter Modernisierung in einem nicht bewohnbaren Zustand sind. Wohnungseigentümer müssen dazu angeregt werden, wieder in ihren Wohnungsbestand zu investieren.
CDU
Es ist nachgewiesen, dass preiswerte Wohnungen in Berlin immer schwerer zu finden sind. Bereits seit geraumer Zeit weisen die wohnungswirtschaftlichen Verbände auf diese Tendenz hin. Der Senat dagegen spricht seit Jahren unverändert von rund 100 000 leer stehenden Wohnungen. Hinzu kommt, dass der Senat bereits seit dem Jahr 2000 überhaupt keinen Überblick über Wohnungen hat, die dauerhaft nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel die geschätzt bis zu 15 000 Wohnungen, die angeblich an Touristen vermietet werden – ein Trend, gegen den der Senat bisher nichts unternommen hat. Dies muss korrigiert werden und wir brauchen unbedingt eine belastbare Datenlage über die tatsächliche Wohnraumsituation.
Die Linke
Wohnungsbaugesellschaften angehören, weist in der Statistik seiner Mitgliedsunternehmen einen Leerstand von nur noch 3 Prozent aus. Die Linke hat selbst eine Studie in Auftrag gegeben. Ergebnis ist eine Unterversorgung besonders bei Einpersonenhaushalten, also bei kleinen Wohnungen. Aber auch preisgünstige große Mietwohnungen für Familien werden knapp. Sinkender Leerstand, eine sich verschlechternde Wohnungsversorgung und steigende Angebotsmieten bei stagnierenden Einkommen sind Faktoren, die einen angespannten Wohnungsmarkt und beginnende Wohnungsknappheit signalisieren. Da auch der Leerstand in den Außenbezirken absehbar sinken wird, kommt Die Linke zum Schluss, dass Berlin ein Programm für bezahlbaren Wohnungsneubau braucht.
Bündnis 90/Die Grünen
Der Wohnungsmarkt in Berlin ist deutlich enger geworden. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass bestehender Dauerwohnraum auch Dauerwohnraum bleibt. Wir wollen, dass die Umnutzung bestehender Wohnungen in Gewerbe, in Ferienwohnungen, dass spekulativer Leerstand und auch Abriss genehmigungspflichtig und damit eingeschränkt werden. Dazu bedarf es einer neuen Zweckentfremdungsverbotverordnung. Außerdem wollen wir den Schutz vor Eigenbedarfskündigungen für Bezirke mit hohem Druck im Wohnungsmarkt auf die gesetzlich möglichen zehn Jahre ausweiten. Unsere entsprechenden Anträge im Abgeordnetenhaus sind durch die rot-rote Koalition weitgehend abgelehnt worden.
FDP
Die aktuellen Zahlen sind noch nicht kritisch. Da aber in den vergangenen Jahren die Zahl der Neubauten ungefähr der der Abgänge entsprach und es in Berlin nach wie vor steigende Haushaltszahlen gibt, werden wir gegebenenfalls langfristig in einigen Bezirken einen Wohnungsknappheit haben. Daher ist es wichtig, Maßnahmen wie das Entwickeln und Bereitstellen von Flächen für Wohnungsneubau zu ergreifen.
Frage 3
Nicht nur bei den Wiedervermietungsmieten, sondern auch bei den bestehenden Mietverhältnissen können Vermieter derzeit deutliche Mietsteigerungen durchsetzen, wie der Berliner Mietspiegel 2011 dokumentiert. Dies führt in Anbetracht der im Vergleich geringen Einkommen in Berlin zu einer steigenden Mietbelastung, die laut Mikrozensus schon 2006 in etwa der in Hamburg entsprach. Das Mietrecht soll für Ausgewogenheit sorgen. Bei Marktanspannungen erfüllt es diese Funktion aber nicht. Setzen Sie sich in der nächsten Legislaturperiode dafür ein, dass im Mietrecht die Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Wiedervermietung beziehungsweise in bestehenden Mieterverhältnissen stärker eingeschränkt werden? Wie und wann sollte dies erfolgen?
SPD
Die SPD will eine Begrenzung von allgemeinen Mieterhöhungen. Künftig soll die Miete innerhalb von vier Jahren nicht mehr als um 15 Prozent steigen dürfen. Das wollen wir über eine Bundesratsinitiative erreichen. Gegenwärtig sind bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erlaubt. Außerdem haben wir auf unserem Landesparteitag im Juni 2010 beschlossen, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu einer aktiven mietenbegrenzenden Politik verpflichtet werden sollen. Sie sollen auch bei Neuvermietungen die Wohnungsmiete auf den Vergleichswert des Mietspiegels begrenzen.
CDU
Ein funktionierender Wohnungsmarkt, in dem ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Wohnungen zur Verfügung steht, macht die erwähnten mietrechtlichen Änderungen überflüssig. Nicht jede unerwünschte Marktsituation rechtfertigt eine Gesetzesänderung, die dann zu entsprechenden „Abstandszahlungen“ und anderen Umgehungen führt. Vielmehr muss der Staat dafür Sorge tragen, dass sozial benachteiligte Menschen in unserer Gesellschaft durch eine subjektbezogene Förderung beziehungsweise die landeseigenen Gesellschaften unterstützt werden. Das geringe Durchschnittseinkommen bescheinigt dem Senat aber auch sein Versagen in der Wirtschaftspolitik: Meistens findet man in einer Hauptstadt die niedrigste, nicht die höchste Arbeitslosenquote.
Die Linke
Die Linke hat sich bereits dafür eingesetzt, die Spielräume für allgemeine Mieterhöhungen zu verringern, indem die Kappungsgrenzen von 20 auf 15 Prozent gesenkt und der Zeitraum, in dem die Miete sich um diesen Betrag erhöhen darf, von drei auf vier Jahre verlängert wird. Grundsätzlich streben wir einen Verzicht auf die Modernisierungsumlage an, da die mit einer Modernisierung verbundene bessere Ausstattung ohnehin bereits höhere Mieten zulässt. Bis es die dafür notwendigen politischen Mehrheiten gibt, wollen wir zumindest die Umlagehöhe von derzeit 11 auf 9 Prozent senken und zeitlich so begrenzen, dass sie nach Amortisierung der Modernisierungskosten entfällt. Im Falle eines angespannten Mietenmarktes sollen Mietobergrenzen eingeführt werden können. Bei der Erstellung des Berliner Mietspiegels sollen künftig die Bestandsmieten stärker berücksichtigt werden. Die dafür notwendigen bundesgesetzlichen Initiativen könnten erfolgreich sein, wenn sich Länder und Kommunen zu einem starken Mieter-Bündnis zusammenschließen.
Bündnis 90/Die Grünen
Unsere Wohnungspolitik setzt auf die Ausschöpfung landesrechtlicher Möglichkeiten sowie Änderungen im Mietrecht auf Bundesebene. Gemeinsam mit unserer Bundestagsfraktion haben wir einen weitreichenden Katalog von Änderungsvorschlägen zum Mietrecht erarbeitet. Dazu zählt eine Reduzierung der Kappungsgrenze für dreijährlich mögliche Steigerungen bis zur Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent ebenso wie eine Wiedervermietungsregelung, die neue Verträge in das Mietspiegelsystem einbinden soll. Die sogenannte Modernisierungsumlage (11 Prozent) wollen wir auf 9 Prozent absenken; sie soll nur noch für energetische Vorhaben und Barrierefreiheit gelten. Neue Balkone, Einbauküchen oder auch Luxusmodernisierungen dürfen nicht mehr zwangsweise umlegbar sein.
FDP
Wir lehnen einen generellen Eingriff in das Mietrecht, um die Mieten künstlich niedrig zu halten, ab. Vielmehr ist es die Aufgabe der Stadtentwicklung, hier Konzepte zu entwickeln, die auch unterschiedliche Wohnungsangebote in den verschiedenen Quartieren zulassen. Hierzu müssen die bestehenden Flächenreserven, wie Brachflächen, aktiviert und neu beplant werden.
Frage 4
Die Bundesregierung betreibt derzeit eine Mietrechtsreform, um den Vermietern mehr Anreize für die energetische Modernisierung zu verschaffen, im Wesentlichen zu Lasten der Mieter. Wie stehen Sie zu dieser Strategie?
SPD
Anreize zur Wohnungsmodernisierung, insbesondere zu energetischer Modernisierung, sind wichtig. Die Berliner SPD möchte aber verhindern, dass das alleine auf Kosten der Mieter geht. Die geplanten Gesetzesänderungen der schwarz-gelben Bundesregierung lehnen wir ab. Die Berliner SPD möchte über eine Bundesratsinitiative eine Absenkung der zulässigen Modernisierungsumlage erreichen. Der Vermieter soll nach Modernisierungsmaßnahmen nur noch 9 statt bisher 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen können. Darüber hinaus streben wir an, dass zukünftig nur noch die tatsächlichen Modernisierungskosten umgelegt werden können.
Im Gesamtkonzept für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften hat der Senat bereits festgelegt, dass für den städtischen Wohnungsbestand auch Mieterhöhungen nach Modernisierung an die ortsübliche Vergleichsmiete gekoppelt sind. Ein Überschreiten ist nur im Umfang von Betriebskostensenkungen aufgrund von energetischen Modernisierungen zulässig.
CDU
Wir unterstützen die klimapolitischen Ziele des Bundes, insbesondere soll durch den Einsatz moderner Technologien eine Reduzierung des Wärmeenergiebedarfs und damit auch eine Reduzierung der CO2-Emissionen erreicht werden. Nicht zuletzt aufgrund der Energiewende, die auf breitem gesellschaftspolitischen Konsens basiert, ist es unerlässlich, dass auch die Mieter hierzu einen Beitrag leisten. Das heißt jedoch nicht, das alles ausschließlich auf die Schultern der Mieter abgewälzt werden darf. Sanierungsmaßnahmen, die am Ende für den Mieter zu deutlichen Betriebskosteneinsparungen führen, rechtfertigen keine Mietminderungen während der Umbauarbeiten.
Die Linke
Der rot-rote Senat hat im Bundesrat beantragt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die vorgelegten Gesetze noch zu ändern, da sie erhebliche Auswirkungen haben. Bisher gibt es eine Förderung, mit der die Modernisierungskosten, die auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden, gesenkt werden. Künftig gibt es bei Modernisierungen eine steuerliche Begünstigung für Eigentümer mit der Folge, dass die Modernisierungskosten trotzdem voll auf die Mieter umgelegt werden. Der Eigentümer wird gefördert, der Mieter voll belastet.
Bündnis 90/Die Grünen
Die energetische Modernisierung der Wohnungsbestände in Deutschland ist eine der großen Zukunftsaufgaben. Nicht nur wegen des Klimaschutzes, sondern auch um Energiekosten in der Zukunft zu sparen. Diese große Aufgabe kann nicht allein von den Mietern getragen werden. Vermieterseite und Staat sind ebenfalls gefordert. Das Mietrecht muss einen Ausgleich befördern. Wir wollen den Katalog der als Modernisierung umlegbaren Maßnahmen auf energetische Sanierung und Barrierefreiheit einschränken. Duldung von Baumaßnahmen und Härtefallregelungen sollen sich an den Einkommen orientieren. Die bisherigen Vorschläge der Koalition auf Bundesebene sind zu einseitig und genügen diesen Zielen nicht. Deshalb lehnen wir sie ab.
FDP
Wir unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung. Geht es doch vor allem darum, energetische Sanierung schneller und leichter umzusetzen. Davon profitieren am Ende auch die Mieter, da sie langfristig niedrigere Betriebskosten in Folge der energetischen Sanierung zahlen müssen.
Frage 5
Die Heizkosten werden in der Zukunft noch deutlich steigen. Zu mehr Energieeinsparung mittels effizienter Heizungsanlagen und geringerem Wärmeverlust durch Dämmung gibt es keine Alternative. Wie kann in Berlin die Quote energetischer Sanierungen deutlich gesteigert werden, ohne die Mieter zu überfordern? Wie stehen Sie zu dem Stufenmodell für ein Landesklimaschutzgesetz, das der Berliner Mieterverein mit dem Bund für Naturschutz (BUND) und der Industrie- und Handelskammer (IHK) im Jahre 2010 gemeinsam vorgeschlagen hatte?
SPD
Die Berliner SPD unterstützt den vom Berliner Mieterverein, dem BUND und der IHK gemeinsam entwickelten Vorschlag für ein Stufenmodell für das Landesklimaschutzgesetz. Wir hoffen, dass das Gesetz auf dieser Basis in der nächsten Legislaturperiode zustande kommen wird. Investitionen in energetische Modernisierungen sind im Wohnungsbestand unverzichtbar. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass Mieter nicht überfordert werden.
CDU
Die CDU unterstützt dieses Stufenmodell. Es ermöglicht den Eigentümern, selbst zu entscheiden, welche Technologien bei der Reduzierung des Wärmeenergiebedarfs und der Reduzierung der CO2-Emissionen zum Einsatz kommen sollen, um sukzessive eine umweltfreundliche Sanierung durchzuführen. Es soll jeder selbst entscheiden dürfen, wie er die Einsparung des Primärenergiebedarfs erreichen kann. Das heißt, es steht jedem frei, ob er zum Beispiel den Heizungskessel tauscht oder eine Wärmedämmung an der Fassade anbringt, um den Energiebedarf zu senken. Darüber hinaus wäre auch eine Härtefallregelung vorgesehen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines jeden Einzelnen berücksichtigt.
Die Linke
Die Berliner Klimaziele sind für Die Linke bindend. Ein Klimaschutzgesetz und weitere Zielvereinbarungen zum Beispiel mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind dafür notwendig. Die energetische Sanierung muss zu bezahlbaren Mieten erfolgen. Wenn hierfür Fördermittel eingesetzt werden, können diese Kosten nicht auf die Miete umgelegt werden. Deshalb wollen wir ein Landesförderprogramm auf den Weg bringen. Überlegungen, die Verpflichtung zur energetischen Sanierung über ein Stufenmodell an den energetischen Standard der Gebäude zu binden, ist ein sinnvoller Ansatz. Das konkret vorgelegte Modell der Verbände lässt allerdings vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Mietrecht im Bezug auf die Umlagefähigkeit von energetischen Sanierungen noch Fragen nach der Sozialverträglichkeit offen.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir wollen ein Klimaschutzgesetz für Berlin, das eine klare Zielstellung zur Sanierung der Gebäude und zum Klimaschutz in Verkehr und Wirtschaft beinhaltet. Das Stufenmodell der Verbände soll dafür die Basis sein. Es bietet einen klaren Weg, Transparenz und Planungssicherheit.
Mit einer Agentur für Klimaschutz wollen wir Vermieter besser beraten und insbesondere Finanzierungsmöglichkeiten über Fördermittel aufzeigen. Über ein Bürgschaftsmodell wird es direkte Finanzierungshilfen geben. Dadurch kann der Kostenaufwand und in der Folge die Beteiligung der Mieter an der Sanierung gesenkt werden. Bei ALG-II-Haushalten muss der energetische Zustand der Gebäude in die Prüfung der Wohnkosten einbezogen werden.
FDP
Durch ein Stufenmodell sind schrittweise energetische Standards durchzusetzen, wenn diese sich auch wirtschaftlich rechnen. Regelungen auf Landesebene müssen technologieoffen sein und Wahlfreiheit bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen lassen. Maßnahmen müssen vor allem durch Einsparungen des Energieverbrauchs (Warmmietenneutralität) bezahlt werden. Zum Teil können Förderprogramme des Bundes wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm genutzt werden.
Frage 6
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Städtebaufördermittel für 2012 deutlich gekürzt werden. Darunter wird auch der Programmteil Soziale Stadt leiden, mit dem in Berlin die Quartiersmanagementgebiete unterstützt werden. In welchem Umfang und für welche Art der Städtebauförderung (Sanierung, Stadtumbau, Soziale Stadt) wird Ihrer Einschätzung nach in Berlin Förderung benötigt? Kann oder soll die Förderung der energetischen Gebäudesanierung hier einbezogen werden?
SPD
Die SPD lehnt die durch die Bundesregierung beschlossene massive Kürzung der Städtebauförderung ab. Die Mittel für Städtebauförderung werden in Berlin bislang erfolgreich eingesetzt. Städtebauförderung ist ein unverzichtbarer Faktor für die Soziale Stadt. Sie gibt seit vielen Jahren wichtige Impulse und unterstützt die Städte bei gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen. Nach Berechnungen des DIW löst ein Euro Städtebauförderung acht Euro weitere öffentliche und private Investitionen aus. Die Kürzungen wirken sich deshalb auch negativ auf die Beschäftigung im Baugewerbe und Handwerk aus.
CDU
Wir setzen uns nach wie vor für den Erhalt der Städtebauförderung in der jetzigen Höhe ein und werden dieses Anliegen auch gegenüber der Bundesregierung offensiv vertreten. Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung erfolgt bereits heute durch Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form von zinsverbilligten Darlehen. In diesem Zusammenhang wäre es sicherlich sinnvoll, das Gesamtvolumen dieser Darlehen nachfrageorientiert zu steigern.
Die Linke
In Berlin wird weiterhin die bisherige Höhe der Städtebauförderung benötigt. Bisher konnte der rot-rote Senat die Kürzung durch andere Mittel ausgleichen. Das geht aber nicht auf Dauer. Mit der Kürzung beim Programm Soziale Stadt zeigen CDU/CSU und FDP ihre unsoziale Ausrichtung. Die Erweiterung der bisherigen Strategie zur Stadterneuerung um Aspekte des Klimaschutzes ist erforderlich. In den geplanten Sanierungsgebieten soll eine energetische Stadterneuerung betrieben werden.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Mittel für die Städtebauförderung abzusenken, ist angesichts der aktuellen Herausforderungen eine völlig falsche Politik. Wir wollen die Mittel der Städtebauförderung und die EU-Förderung für die integrierte Stadtentwicklung erhalten und stärken. Berlin soll zum Modell für sozialverträgliche, barrierefreie, energetische Quartierserneuerung gemacht werden. Mit vorbildlich modernisierten Schulen und Kitas und konzentrierter Gebäudesanierung können wir eine soziale Klimahauptstadt werden. Den Schwerpunkt für eine sozial-ökologische Stabilisierung und Erneuerung von Stadtteilen und Großsiedlungen legen wir auf Nordneukölln und Wedding-Moabit in der Innenstadt sowie die Großsiedlungen Falkenhagener Feld, Buch und Marzahn.
FDP
Im Rahmen der Städtebauförderung halten wir die Programme, die vordringlich städtebauliche Missstände beseitigen, für wichtig und richtig. Es muss sichergestellt werden, dass das jeweilige Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben nicht erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegt. Hier wird das Land Berlin in den nächsten Jahren noch einen erheblichen Bedarf haben.
Eine Vermischung der Förderung zur Gebäudesanierung mit der Städtebauförderung halten wir aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung für wenig sinnvoll. Der private Einsatz von KfW-Mitteln zur energetischen Sanierung auch im Rahmen von Sanierungsgebieten ist natürlich sinnvoll.
Frage 7
Etwa 3000 bis 3600 Wohnungen sind pro Jahr in der jüngsten Vergangenheit in Berlin neu erstellt worden, bei Abgang einer etwa gleichgroßen Zahl. Dies sind vorwiegend Eigentumswohnungen beziehungsweise Eigenheime oder hochpreisige Mietwohnungen. Der Berliner Mieterverein hält etwa 2000 öffentlich geförderte Neubauwohnungen für notwendig. Braucht Berlin Ihrer Auffassung nach mehr Wohnungsneubau? Soll dieser auch als Sozialer Wohnungsbau bereitgestellt werden, mit welcher Einstiegsmiete?
SPD
Die SPD will den Wohnungsneubau in Berlin wieder anregen. Näheres dazu wurde schon in Antwort 1 ausgeführt. Wir wollen den Wohnungsbau durch kostengünstige Grundstücke und durch finanzielle Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus unterstützen. Der Soziale Wohnungsbau in Berlin in den vergangenen Jahrzehnten war extrem teuer. Es war richtig, ihn zu beenden.
CDU
Die Neubauleistung muss auf insgesamt etwa 6000 Wohnungen pro Jahr gesteigert werden. Die CDU wird sich dafür einsetzen, dass die Wohnungsbaufördermittel des Bundes auch über 2013 hinaus in voller Höhe erhalten bleiben. Gleichzeitig wollen wir die Vergabepolitik des Liegenschaftsfonds im Hinblick auf Grundstückpreise und Parzellengröße kritisch überprüfen sowie die verstärkte Nutzung vorhandener Brachflächen und Baulücken unterstützen. Im Hinblick auf die Förderung von Wohnungsbau ist festzuhalten, dass endlich Modelle zur Anwendung kommen, die eine Kooperation des Landes mit privaten Investoren vorsehen, wo zum Beispiel das Land befristete Belegungsbindungen erwirbt.
Die Linke
Die Linke setzt sich für den zusätzlichen Neubau von weiteren 3000 Wohnungen jährlich ein, die für Haushalte mit geringem beziehungsweise durchschnittlichem Einkommen zur Verfügung stehen sollen. Diese sollen überwiegend von den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften errichtet werden und einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen, wobei der Mietpreis unterhalb des Mietspiegels anzusetzen ist. Den Gesellschaften soll es dazu ermöglicht werden, landeseigene Grundstücke günstig zu erwerben. Wir wollen zudem ihre Eigenkapitalbasis stärken, zum Beispiel indem sie erwirtschaftete Überschüsse einbehalten, sowie durch den teilweisen Verzicht auf Rückzahlungen von Aufwendungsdarlehen. Im Gegenzug verpflichten sich die Gesellschaften zur Bereitstellung von Wohnungen zu sozial verträglichen Mieten.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Neubautätigkeit soll sich in den nächsten Jahren verdoppeln. Da sind auch die landeseigenen Gesellschaften gefordert, die 25 Hektar Grundstücksreserven haben. Für Genossenschaften und Baugruppen wollen wir preisgünstig Grundstücke, auch in Erbpacht, anbieten. Die aktuelle Neubaudebatte darf aber nicht von den Problemen im Bestand ablenken. Jedes Jahr verlieren mehrere tausend Wohnungen den Status Sozialwohnung. Der rot-rote Senat hat darüber hinaus mit der GSW einen wichtigen Bestand für die Wohnungsversorgung an Finanzinvestoren verkauft und sogar an die Börse gehen lassen. Wir wollen Sozialwohnungen im Bestand ankaufen, anstatt jedes Jahr Bürgschaftsgelder in Höhe von über 100 Millionen Euro ohne Gegenleistung den Banken hinterher zu werfen.
FDP
Nur durch den Neubau von Wohnungen können eine Verknappung von Wohnraum und damit verbundene Preissteigerungen vermieden werden. Deswegen wollen wir landeseigene Grundstücke gezielt dafür nutzen, preiswerten Wohnungsbau zu ermöglichen. Diese sollen in einem Festpreisverfahren mit einem Wettbewerb um architektonische Qualität und nicht einfach zum höchsten Preis verkauft werden.
Für Mieter mit niedrigem Einkommen setzen wir auf eine Subjektförderung durch Wohngeld. Die direkte Förderung von Bauobjekten durch öffentliche Mittel lehnen wir ab, da dabei nur ein Teil der eingesetzten Mittel tatsächlich zu Mietsenkungen führt und zu viele Mittel im System versickern, wie die Erfahrungen Berlins zeigen.
Frage 8
Halten Sie städtebauliche Satzungen mit sozialer Erhaltungsverordnung (Milieuschutz) beziehungsweise Umstrukturierungssatzungen für geeignet, um Bewohner in den entsprechend ausgewiesenen Gebieten vor einer Verdrängung aus Ihrem Wohngebiet zu schützen? Sehen Sie Bedarf für einen Genehmigungsvorbehalt der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Androhung von Vorkaufsrechten durch das Land Berlin in Erhaltungsgebieten, wie es der Berliner Mieterverein vorschlägt?
SPD
Die SPD will auf bezirklicher Ebene Kiez für Kiez die Anwendbarkeit der Instrumente Milieuschutzsatzung, Umstrukturierungssatzung sowie gebietsbezogener Sozialplan prüfen, um den Druck auf die Mieten bei Modernisierung zu bremsen und insbesondere einkommensschwache Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Aufgrund von Gesetzesänderungen im Baugesetzbuch in zurückliegenden Jahren darf aber nicht übersehen werden, dass in vielen Fällen insbesondere das Instrument der Erhaltungssatzung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs (Milieuschutz) sich leider als ein stumpfes Schwert erweist, da Modernisierungen trotz Erhaltungssatzung genehmigt werden müssen.
CDU
Erhaltungsverordnungen und Milieuschutzsatzungen zur Verhinderung von Umstrukturierungsprozessen halten wir für kein geeignetes Mittel, weil dadurch notwendige Investitionen unterbleiben, die der Staat später nicht kompensieren kann. Die Modernisierung und Weiterentwicklung von Stadtquartieren beziehungsweise Wohngebieten geht nicht zwangsläufig mit der Verdrängung breiter Schichten der angestammten Bevölkerung einher. Dagegen halten wir die kürzlich beschlossene Fortführung der Kündigungsschutzklauselverordnung für sinnvoll. Der damit verbundene bis zu siebenjährige Kündigungsschutz für die von einer Umwandlung ihrer Wohnung betroffenen Mieterinnen und Mieter ist vertretbar und bietet für alle Beteiligten Planungssicherheit.
Die Linke
Die Linke hält die Erhaltungsverordnung und die Umstrukturierungssatzung für geeignete Instrumente. Sie haben sich in der Praxis bewährt. Mieterverdrängung bei Stadterneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann dadurch abgewendet werden. Mittels eines Sozialplanverfahrens unter Einschaltung einer unabhängigen Mieterberatung kann eine sozial verträgliche Durchführung der Maßnahme sichergestellt werden. Durch den Erlass von Milieuschutzsatzungen kann eine mietpreistreibende Modernisierung unterbunden werden. Durch eine Landesverordnung sollen die Bezirke ermächtigt werden, in Milieuschutzgebieten einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzuführen.
Bündnis 90/Die Grünen
Mit Milieuschutz- und Umstrukturierungssatzungen wollen wir dafür sorgen, dass Menschen mit geringen Einkommen auch weiterhin in Bezirken mit großer Wohnungsnachfrage leben können. Der Senat soll darüberhinaus in den Gebieten mit solchen Satzungen den Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einführen und aktiv mit der Nutzung oder Androhung von Vorkaufsrechten arbeiten. Sowohl Umwandlungsverordnung als auch Vorkaufsrecht haben wir im Abgeordnetenhaus beantragt und die praktische Anwendung in Berlin gefordert. SPD, CDU, Linke und FDP haben unsere Anträge abgelehnt; sie wollen diese Steuerungsmöglichkeiten nicht nutzen.
FDP
Nein, wollen wir nicht. Wohneigentum sichert langfristig stabile Wohnkosten und trägt zu einer stabilen sozialen Lage in dem Quartier bei. Deshalb ist unser Ziel, die Eigentumsquote zu erhöhen. Wenn landeseigene Wohnungen verkauft werden, müssen diese zuerst den Mietern zum Kauf angeboten werden. Die gezielte Senkung von Mietnebenkosten durch Reduzierungen zum Beispiel der Grundsteuer und der Wasserpreise wirkt ebenfalls dämpfend auf den Mietzins.
Frage 9
Für 28000 Sozialwohnungen der Baujahrgänge ab 1987 hat der Senat in 2003 die Anschlussförderung gestrichen. Damit können Vermieter binnen 14 Tagen die Miete bis zur Kostenmiete, die bis zu 19 Euro pro Quadratmeter im Monat betragen kann, erhöhen. Diverse Vermieter haben davon schon Gebrauch gemacht, auch um unliebsame Mieter los zu werden. Wie wollen Sie die Mieter in den Gebäuden ohne Anschlussförderung schützen? Hilft Ihrer Meinung nach dabei das neue Wohnraumgesetz? Welchen Handlungsbedarf sehen Sie bei den restlichen 130 000 Sozialwohnungen?
SPD
Die Mietensituation in den Sozialbauwohnungen gibt Anlass zur Sorge. Schon heute haben rund 37 Prozent der Sozialmietwohnungen in Berlin eine höhere Miete als vergleichbarer Wohnraum nach dem Mietspiegel. Deshalb hat der SPD-geführte Senat eine Gesetzesinitiative für ein Wohnraumgesetz gestartet, die das Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2011 beschlossen hat. Das Wohnraumgesetz leistet die Hilfe, die in der gegebenen Situation rechtlich möglich ist. Es beruht auf einer Art Geschäft auf Gegenseitigkeit: Die vorzeitige Ablösung der Förderdarlehen mit einem Preisabschlag gegen die Verpflichtung zur Mietpreisbegrenzung. Außerdem gibt es verlängerte Fristen, um sich als Mieter zu entscheiden, ob sie die geforderte Mieterhöhung akzeptieren sowie eine Verlängerung der Kündigungsfristen für betroffene Mieter. Dass manche weitergehende Schutzregelungen wünschen, können wir gut nachvollziehen, sehen aber keine verfassungsrechtliche Grundlage für den damit verbundenen Eingriff in das Eigentumsrecht des Vermieters.
CDU
Leider beinhaltet das Wohnraumgesetz, insbesondere zur Kostenmiete, keine klare Lösung. Der Schutz der Mieter ist nach wie vor unzureichend. Dies gilt für die Berechnung der Miethöhen und die langfristige Sicherung der Sozialwohnungen. Wir haben versucht, während der parlamentarischen Beratungen diese Defizite zu beheben, indem zum Beispiel den Mietern, deren Wohnung vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen ist, keine fiktiven Kosten mehr in Rechnung gestellt werden können. Darüber hinaus wollten wir mehr Wohnungen in der Belegungsbindung halten. Leider fand sich hierfür keine Mehrheit. Den bisherigen Bestand von Sozialwohnungen gilt es unbedingt zu erhalten und dauerhaft zu sichern.
Die Linke
Im Wohnraumgesetz hat Die Linke durchgesetzt, dass Mieter Anspruch auf vorübergehenden Mietausgleich haben, der sich am Mietspiegel orientiert. Bei Mieterhöhungen wurden die Fristen deutlich verlängert. Die Überlegungsfrist beträgt nun drei Monate, die anschließende Kündigungsfrist weitere drei Monate. Beim Eigentümerwechsel von Häusern, die nicht mehr in die Anschlussförderung gekommen sind, wird die Kostenmiete auf die örtliche Vergleichsmiete reduziert. All dies hat Die Linke in das Gesetz gebracht. Dennoch: Das Wohnraumgesetz bietet keine grundsätzlichen Lösungen für die Miet- und Wohnungspolitik. Eine der wichtigsten Fragen bleibt, wie im Sozialen Wohnungsbau soziale Miethöhen unterhalb der durchschnittlichen Berliner Miete erreicht werden können. DIE LINKE wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass eine soziale Richtsatzmiete und eine Kostenmiete auf der Grundlage tatsächlicher Kosten umgesetzt werden.
Bündnis 90/Die Grünen
Für Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung, wie etwa im Fanny-Hensel-Kiez, haben wir drei Konzepte entwickelt.
a) Der Senat muss im Falle von Insolvenzverkäufen dafür sorgen, dass die Kostenmiete sich nach dem Erwerbspreis des Käufers richtet und nicht nach überzogenen Preisen der Vergangenheit.
b) Um in gefragten Citylagen die Umwandlung von Sozialmietwohnungen in Eigentumswohnungen zu stoppen, sind Milieuschutzsatzungen nebst Umwandlungsverordnung nötig.
c) Objekte aus Insolvenzen sollen durch den Senat selbst angekauft werden, anstatt sie Glücksrittern zu überlassen und auch noch Bürgschaftsgelder ohne Gegenleistung an Banken auszuschütten. SPD und Linke haben alle drei Konzepte abgelehnt.
FDP
Nein, auch wenn einzelne Elemente helfen. Hier muss man in der nächsten Legislatur zusammen mit den Fachleuten zeitnah endlich ein tragfähiges Gesamtkonzept erarbeiten. Dieses wäre aus unserer Sicht schon 2003 beim Ausstieg aus dem Sozialen Wohnungsbau dringend notwendig gewesen.
Frage 10
Den städtischen Wohnungsunternehmen kommt wegen des angespannten Wohnungsmarktes eine wichtige Bedeutung zu, wenn es darum geht, einkommensschwachen Haushalten beziehungsweise Wohnungssuchenden mit Dringlichkeit eine Wohnung zu verschaffen. Doch die Mietpreisforderungen ähneln oft denen der privaten Vermieter. Auch bei bestehenden Mietverhältnissen sorgen Modernisierung und Mieterhöhungen für erhöhte Mietbelastungen der Bewohner. Muss die Zielvereinbarung des Landes Berlin mit seinen Unternehmen konkretisiert werden, damit die „Städtischen“ noch ein stärkeres Korrektiv am Wohnungsmarkt sind?
SPD
Die SPD bekennt sich zum Gemeinwohlauftrag der städtischen Wohnungsunternehmen und lehnt eine Privatisierung ihres Wohnungsbestandes ab. Vielmehr streben wir einen Ausbau des öffentlichen Wohnungsbestandes an. Wir unterstreichen die Bedeutung und sozialen Leistungen der öffentlichen Wohnungsunternehmen. Die Wohnungsbaugesellschaften sind auch Vorbilder in puncto soziale Stadtentwicklung und halten die Mieten auf niedrigem Niveau. Die SPD will den Wohnungsbestand im öffentlichen Besitz auf 300 000 Wohnungen erhöhen. Wir wollen, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften noch stärker zu einer aktiven Mieten begrenzenden Politik verpflichtet werden. Sie sollen auch bei Neuvermietungen die Wohnungsmiete auf den Vergleichswert des Mietspiegels begrenzen. Auch Mieterhöhungen nach Modernisierung sollen bei ihnen an die ortsübliche Vergleichsmiete gekoppelt sein.
CDU
Selbstverständlich sind die städtischen Wohnungsunternehmen für die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit gutem und bezahlbarem Wohnraum von großer Bedeutung. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Land Berlin ein in sich schlüssiges wohnungswirtschaftliches Gesamtkonzept hat. Leider fehlt es hierfür jedoch bereits an grundlegendem Datenmaterial. Hinzu kommt, dass der rot-rote Senat manche Gesellschaften zu sachfremden Investitionen genötigt hat, so dass deren wirtschaftliche Lage derzeit nicht so ist, dass sie auf mögliche Mieteinnahmen verzichten können. Eine Veräußerung der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften und deren Bestände lehnen wir ab.
Die Linke
Die Linke will die städtischen Wohnungsbaugesellschaften verpflichten, nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die sozialen und stadtentwicklungspolitischen Zielvorgaben einzuhalten. Bereits heute gibt es Zielvereinbarungen, sie sind jedoch transparent zu gestalten und offen zu legen. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen stadtweit Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen zur Verfügung stellen und einer Verdrängung von Beziehern von Transferleistungen und Geringverdienenden insbesondere aus den innerstädtischen Stadtteilen entgegen wirken. Die Miete darf höchstens so hoch wie die ortsübliche Vergleichsmiete sein. Das gilt auch nach Modernisierung und für Neuvermietungen. Im Gegenzug soll das Land Berlin auf Gewinnabführungen der Unternehmen an den Landeshaushalt verzichten.
Bündnis 90/Die Grünen
Die verbliebenen Wohnungen der städtischen Wohnungsunternehmen sind durch die Verkäufe, etwa der GSW, sehr ungünstig über das Stadtgebiet verteilt. Außerdem haben die Gesellschaften wegen verfehlter Politik in der Vergangenheit mit hohen Schulden zu kämpfen. Der Senat sorgt nicht dafür, dass DEGEWO und Co ihrer wichtigsten Aufgabe, nämlich Wohnraum vorrangig für Menschen mit geringen Einkommen zur Verfügung zu stellen, nachkommen. Wir wollen, dass verstärkt wieder soziale Zugangskriterien für städtische Wohnungen gelten. Die Mieten müssen sich insbesondere bei Wiedervermietung am Mietspiegel orientieren. Das hat auch dämpfenden Einfluss auf den Gesamtmarkt. Finanzielle Überschüsse sollen auch für Wohnungsneubau verwendet werden.
FDP
Nein, auch die landeseigenen Unternehmen sollen wirtschaftlich agieren können. Wir wollen keine per Zielvereinbarung geschlossene zunehmende Überschuldung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. In Fällen mit konkretem Handlungsbedarf ziehen wir die Subjektförderung der Objektförderung vor. Dies schafft auf der einen Seite die notwendige Kostentransparenz und ermöglicht auf der anderen Seite eine langfristig ausgewogene, soziale Durchmischung der Quartiere.
MieterMagazin 9/11
03.03.2018