Für seine 120.000 Mitgliederhaushalte führte der Berliner Mieterverein im Jahr 2016 knapp 85.000 Mietrechtsberatungen durch. Erstaunlich ist, dass trotz eines Mitgliederzuwachses die Beratungen bei gleichem Angebot an Beratungsterminen gegenüber 2015 um 4 Prozent abgenommen hat. Der Verein vermutet dahinter eine starke Verunsicherung der Mieter infolge der Wohnungsmarktlage.
Bei den Beratungsthemen lagen wieder einmal Wohnungs- und Gebäudemängel an der Spitze. Etwa ein Fünftel aller Beratungen finden zu diesem Thema statt. „Bedauerlich ist, dass Mieter immer seltener mit einer Mietminderung den Vermieter zur Mängelbeseitigung anhalten können, weil bei dann eintretenden ,Zahlungsrückständen’ das Risiko einer Kündigung droht“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Mit einem Gesetzesvorstoß im Bundesrat wollte der Berliner Senat dieses Risiko vermindern – vergeblich.
Zweitwichtigstes Beratungsthema waren im Jahr 2016 Mieterhöhungen. Mit 15,5 Prozent sank der Anteil gegenüber 2015 (17,9 Prozent). Das liegt vornehmlich daran, dass 2016 kein Mietspiegel erschien. Der alle zwei (ungerade) Jahre erscheinende Mietspiegel erzeugt in der Regel eine Mieterhöhungswelle, aus der erheblicher Beratungsbedarf entsteht.
An dritter Stelle der Statistik stehen mit 11,8 Prozent Beratungen zu kalten Betriebskosten, an vierter Stelle Beratungen zu Heiz- und Warmwasserkosten (8,8 Prozent). Probleme bei Ein- und Auszug beziehungsweise mit der Kaution machen 6,5 Prozent der Beratungsthemen aus. Der Beratungsbedarf bei Modernisierung ist absolut und relativ angestiegen: von 4,9 Prozent im Jahr 2015 auf 5,8 Prozent im Jahr 2016. 5,4 Prozent der Beratungen beinhalteten Kündigungen des Vermieters oder des Mieters. Schönheitsreparaturen machten aufgrund der weitgehend klaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der geringeren Umzugsquote nur noch 4 Prozent der Beratungsthemen aus.
Deutlich angestiegen sind Nachfragen zur Untervermietung: von 2,9 Prozent im Jahr 2015 auf 3,6 Prozent im Jahr 2016. „Das führen wir auch auf den deutlichen Mietenanstieg bei bestehenden Mietverhältnissen zurück, dem immer mehr Mieter mit einer Untervermietung zu begegnen versuchen“, erläutert Wild. Die restlichen Beratungsthemen behandeln Spezialfragen, die sich nicht unter den oben genannten Themen subsumieren lassen.
In etwas mehr als 97 Prozent der Beratungen gab es eine außergerichtliche Streitbeilegung. In nur 2400 Fällen landete ein Streit vor Gericht. Aber eine gerichtliche Auseinandersetzung müssen die Mitglieder des Mietervereins in der Regel nicht fürchten, denn in der Mitgliedschaft ist eine Prozesskostenrechtsschutzversicherung enthalten. Die gilt aber nur für Streitfälle, die bei Eintritt in den Mieterverein nicht bereits schwelten. „Auch aus diesem Grund empfiehlt sich eine rechtzeitige, weil vorsorgende Mietervereinsmitgliedschaft“, so Wild.
mm
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