Eine passende Wohnung, die Zusage eines Maklers – und dann die Forderung, die Mietkaution sofort zu überweisen, noch vor Unterzeichnung des Mietvertrages? Ein unseriöses und immer öfter auch betrügerisches Ansinnen. Wer dennoch zahlt, geht womöglich leer aus und sieht sein Geld nicht wieder.
Als Sascha S. auf das Angebot einer Einzimmerwohnung in Spandau stößt, scheint es genau das Richtige. Weil er beim Besichtigungstermin nicht der einzige Interessent ist, bringt der Student seine Bewerbungsunterlagen persönlich bei der Haus- und Vermögungsverwaltung vorbei, von der die Wohnung vermietet wird. Schon bald danach bekommt er die Antwort: Er kann die Wohnung haben – allerdings fordern die Vermieter eine sofortige Kautionszahlung.
„Erst ein zufälliges Gespräch mit dem Angestellten in meiner Bank, wo ich die Überweisung abgeben wollte, hat mich stutzig werden lassen“, erklärt Sascha S. Der Mitarbeiter machte ihn nämlich darauf aufmerksam, dass eine solche Forderung ganz und gar unseriös ist – und riet zur Vorsicht.
Betrüger versuchen, sich an Wohnungssuchenden zu bereichern, indem sie über Online-Portale Wohnungen für kurze Zeit anmieten würden, warnt auch die Vermietungsplattform Immowelt. Die eigentlichen Bewohner – im Urlaub oder arbeitsbedingt abwesend – ahnen nicht, dass ihre temporären Mieter nicht selbst einziehen wollten, sondern mit einem professionellen Exposé nun ihrerseits eine freie Wohnung anbieten.
Der Trick ist besonders perfide, denn anders als bei anderen Betrugsmaschen werden hier existierende Wohnungen angeboten, Besichtigungstermine mit Interessenten vereinbart und durch persönlichen Kontakt Absprachen getroffen. Deshalb der Rat: Mietkaution oder auch Ablösen etwa für eine Küche erst nach Abschluss des Mietvertrages und Übergabe der Schlüssel für die Wohnung zahlen.
Rosemarie Mieder
21.08.2018