Es hat sich herumgesprochen: Wer jährlich seinen Strom- oder Gasversorger wechselt, kann dank diverser Neukunden-Boni viel Geld sparen. Doch bei manchen Anbietern sind diese wechselfreudigen Kunden unerwünscht.
Im Schnitt werde etwa jeder zehnte Neukunde abgelehnt, heißt es bei „Wechselpilot“, einem sogenannten Tarifaufpasser, der seinen Kunden die Abwicklung des Wechsels abnimmt. Besonders häufig komme das bei den Anbietern Maingau Energie, Vattenfall und Immergrün vor. Eine Begründung wird nicht geliefert. „Das müssen die Versorger, abgesehen bei Beantragung des Grundversorgungstarifs, auch nicht“, erklärt Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest. Nach Angaben von Wechselpilot trifft es zum einen vor allem Kunden mit einem besonders hohen Stromverbrauch. Warum diese unbeliebt sind, ist nicht bekannt. Zum anderen trifft es Kunden, die sich als „Bonijäger“ verdächtig gemacht haben, beispielsweise weil sie vorher einen Vertrag mit einem Stromanbieter mit einer hohen Wechselprämie hatten. Für Anbieter, die mit hohen Bonuszahlungen im ersten Jahr locken, sind diese „Tarifhopper“, die nach einem Jahr schon wieder wechseln, ein Verlustgeschäft.
Bei Wechselpilot hat man sich mittlerweile darauf eingestellt. „Wir kümmern uns sofort um Alternativen, damit der Kunde nicht in die teure Grundversorgung rutscht“, erklärt Gründer und Geschäftsführer Maximilan Both. Es handele sich nur um eine Handvoll von Anbietern, die so verfahren würden, heißt es bei SwitchUp, einem anderen Tarifaufpasser: „Wir sortieren diese schwarzen Schafe von vorneherein aus, es gibt genügend Anbieter zur Auswahl“, erklärt Sprecherin Céline Iding. Für die Versorger ist es übrigens nicht ersichtlich, dass ein Wechseldienst anfragt. Für die Kommunikation wird eine extra Mailadresse eingerichtet.
„Es sind keine Einzelfälle, es ist aber auch kein Massenphänomen“, sagt Marion Weitemeier. Sie rät, den Wechselprozess nicht zu spät einzuleiten und den ehemaligen Versorger aufzufordern, bestimmte Daten zu löschen.
Birgit Leiß
www.test.de/Energieversorger-wechseln-Wenn-der-Versorger-Sie-als-Kunde-ablehnt-5493684-0/
29.08.2019