ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Bei Wiedervermietungen versuchen Vermieter den Mietendeckel mit sogenannten Schattenmieten zu umgehen, die fast doppelt so hoch sind wie erlaubt. Für den Berliner Mieterverein (BMV) ist das „nicht hinzunehmen“.
Im Schnitt 7,05 Euro pro Quadratmeter beträgt die Nettokaltmiete, die nach dem Mietendeckelgesetz bei neuen Vermietungen erlaubt ist. Vermieter schreiben aber eine sogenannte Schattenmiete von durchschnittlich 13,63 Euro in die Mietverträge. Diesen Betrag lassen sie sich von den Mietern zusichern, sollte der Mietendeckel vor Gericht scheitern oder auslaufen. Diese Zahlen legte das Institut F+B vor, das die Berliner Vermietungsangebote des ersten Halbjahres 2020 ausgewertet hat.
Die Auswertung zeigt, welche Summen Mieter durch den Mietendeckel einsparen können: Hochgerechnet sparen Berlins Wohnungswechsler jeden Monat insgesamt 3,2 Millionen Euro. Das ist aber auch die Summe, die Vermieter einfordern wollen, wenn der Mietendeckel gestoppt werden sollte. Bei Mietern sorgt das für eine enorme Verunsicherung.
„Wir sehen uns durch die Auswertung in unserer Kritik am Vermieterverhalten bestätigt“, sagt der BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Die Umgehungsversuche zum Mietendeckel sind nicht hinzunehmen.“ Der BMV hält die Schattenmieten weder nach dem Mietendeckelgesetz noch nach AGB-Recht für zulässig. Und selbst wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel kassieren sollte, ist keineswegs sicher, dass Mieter die genannten Beträge nachzahlen müssten.
Jens Sethmann
17.04.2021