Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung können sich Mitglieder des Berliner Mietervereins (BMV) durch eine Anwältin oder einen Anwalt ihrer Wahl vertreten lassen. Doch was ist, wenn man nach kurzer Zeit mit seiner Wahl unzufrieden ist und den Beistand wechseln möchte?
Über die Prozesskostenversicherung haben BMV-Mitglieder nach einer dreimonatigen Wartezeit bei Bedarf Anspruch auf eine rechtliche Vertretung vor Gericht. „Wir geben den Mitgliedern eine Liste mit rund 80 Anwältinnen und Anwälten in die Hand, aber man kann auch einen Rechtsbeistand nehmen, der nicht auf der Liste steht“, erklärt Sebastian Bartels von der BMV-Geschäftsführung. Der große Vorteil der in der Liste aufgeführten sogenannten Vertragsanwälte, mit denen der BMV zusammenarbeitet: Sie haben alle einen Arbeitsschwerpunkt im Mietrecht. Außerdem kennen sie das Procedere in der Zusammenarbeit mit dem BMV und wissen zum Beispiel, was bei einer Kostendeckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes (DMB) zu beachten ist. Entscheidet man sich trotzdem für einen anderen Anwalt oder eine andere Anwältin, sollte man unbedingt darauf achten, dass diese auf Mietrecht spezialisiert sind, empfiehlt Bartels.
Doch was tun, wenn man mit der Arbeit des Juristen im weiteren Verlauf nicht zufrieden ist? „Die häufigsten Beschwerdegründe sind, dass es zu langsam vorangeht oder dass sich der Anwalt nicht genügend einsetzt“, erklärt Bartels. Statt sofort zu einem anderen Anwalt zu wechseln, sollte man seinen Unmut klar und sachlich äußern. Ein „Anwalts-Hopping“ ist nicht empfehlenswert, denn pro Instanz übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten für einen Anwalt. Hat der erste Anwalt seine Rechnung bereits an die Versicherung geschickt, müsste man im Falle eines Wechsels im laufenden Verfahren den zweiten Anwalt aus eigener Tasche zahlen. Sobald jedoch eine Instanz abgeschlossen ist, kann man problemlos wechseln. Das Mandat bezieht sich immer nur auf eine Instanz. Gut zu wissen: Bei anwaltlichen Fehlern – die vorkommen können – hat der Mandant einen Haftungsanspruch.
Den BMV-Rechtsberater kann man nicht aussuchen
Und wie verhält es sich, wenn man als Mitglied mit einem Rechtsberater nicht zufrieden ist? Hier ist ein Bearbeiterwechsel auf Ausnahmefälle beschränkt, wie Stefan Schetschorke, Leiter des BMV-Rechtsabteilung, erklärt. Der Grund: „Wir haben häuserbezogene Zuständigkeiten, das heißt, es müssten dann auch all diejenigen zu einem neuen Berater wechseln, die mit dem alten zufrieden sind.“ Hinzu kommt: Häufig hat der Frust eines Mitglieds gar nichts mit dem zuständigen Berater zu tun. Schetschorke: „Wir sind keine Zauberer – manchmal müssen wir Mitgliedern auch einfach sagen, dass wir keine Erfolgsaussichten für ihre Ansprüche sehen.“
Grundsätzlich gilt: Der Wunsch nach einem anderen Berater wird sorgfältig geprüft, wobei beide Seiten angehört werden. „Wir versuchen zu vermitteln und tatsächlich lassen sich viele Konflikte in einem ruhigen Gespräch lösen“, so Bartels. Mitglieder des BMV haben Anspruch auf eine bestmögliche juristische Vertretung – nicht jedoch auf einen bestimmten Rechtsberater.
Birgit Leiß
Mit dem Drei-Stufen-Modell zum Recht
Erster Schritt bei Mietrechtsproblemen: Man wendet sich an eine der Beratungsstellen des BMV. Ist eine weitere Bearbeitung notwendig, insbesondere die Übernahme von Schriftverkehr, wird man von dort an die Geschäftsstelle in der Spichernstraße überwiesen. Die dortigen Rechtsberater sind Voll-Juristen, übernehmen jedoch nur die vorprozessuale Beratung. Landet der Rechtsstreit vor Gericht, beauftragt man eine Anwältin oder einen Anwalt. Sofern man bereits seit mindestens drei Monaten Mitglied ist und es sich auch nicht um einen bei Eintritt bereits schwelenden Konflikt handelt, werden die Kosten dafür vollständig von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine weitere wichtige Bedingung: Man muss vorab eine Beratung beim BMV in Anspruch genommen haben.
bl
30.08.2022