Das Unternehmen Claus Immobilienmanagement ist beim Berliner Mieterverein bekannt dafür, Mieterhöhungsverlangen fast immer mit Vergleichswohnungen zu begründen. Doch davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen.
Mit dem Erscheinen des neuen, nicht qualifizierten Berliner Mietspiegels steigt das Risiko, dass Vermieterinnen und Vermieter zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Vergleichswohnungen heranziehen – was fast immer auf höhere Mieten hinausläuft. Grundsätzlich können Mieterhöhungen statt mit dem Mietspiegel auch mit Vergleichswohnungen begründet werden. Dass das seltener vorkommt, hat zwei Gründe: Zum einen ist der Aufwand für kleine Wohnungsunternehmen groß und sie verfügen meist nicht über passende Vergleichswohnungen im eigenen Bestand.
Zum anderen aber ist ein Mietspiegel vor Gericht faktisch ein Beweismittel, Vergleichswohnungen sind dies nicht. Fast alle Berliner Gerichte haben in der Vergangenheit die Berliner Mietspiegel zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen. Es ist daher zu erwarten, dass dies auch für den Berliner Mietspiegel 2023 gilt, erklärt Sebastian Bartels von der Geschäftsführung des Berliner Mietervereins: „Auch ein einfacher Mietspiegel hat mehr Aussagekraft als Vergleichswohnungen.“ Sie gelten als das schwächste Begründungsmittel. Daher sollten betroffene Mieter keinesfalls annehmen, dass sie zustimmen müssten, nur weil andere Claus-Mieter:innen diese Preise zahlen, so Bartels. Er empfiehlt: Mieterhöhungen auf jeden Fall in der Beratung prüfen lassen.
Trotz mehrfacher Anfragen reagierte Claus Immobilien nicht auf die Bitte um eine Stellungnahme. Auffällig ist, dass das Unternehmen bereits zu Zeiten des qualifizierten Mietspiegels fast immer mittels Vergleichswohnungen die Miete erhöhte. Auch sonst zeigt man sich wenig mieterfreundlich. Einem Ehepaar, das seine Vierzimmerwohnung mit einer Familie gegen eine kleinere tauschen wollte, wurde das rundweg verweigert – ein wohnungspolitischer Irrsinn.
Birgit Leiß
02.09.2023