Alle zwei Jahre wird der Berliner Mietspiegel vom Berliner Senat herausgegeben.
Zurzeit gilt der Berliner Mietspiegel 2024.
Bei dem Berliner Mietspiegel handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und unter Beteiligung der Mieter- und Vermieterverbände erstellt wird.
Der Berliner Mietspiegel gibt das Mietniveau in den bestehenden Mietverhältnissen (Nettokaltmieten) wieder – auf Basis der Mietänderungen und Mietvertragsabschlüsse der letzten vier Jahre.
Vermieter können Mieterhöhungen mit dem Mietspiegel begründen. Aber gleichzeitig kann der Mieter die Mieterhöhung auch anhand des Mietspiegels überprüfen, weil er eine geeignete Übersicht zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete darstellt.
Auch für die Miethöhe bei Abschluss von neuen Mietverträgen (Wiedervermietung in bestehenden Wohngebäuden) ist der Berliner Mietspiegel von Bedeutung. Mit der Mietpreisbremse kann die Miethöhe bei maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gekappt werden. Das Berliner Landgericht (Aktenzeichen: 65 S 424/16) hat bestätigt, dass auch im Fall der Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete über den Berliner Mietspiegel sachgerecht dargestellt wird
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31.05.2024