Mieterbeiräte als Schnittstellen zwischen landeseigenen Wohnungsunternehmen und Mietern? Bei der Gewobag fühlen sich die gewählten Ehrenamtler im Abseits: Kritik wolle man von ihnen keine hören. Daran hat auch das neue Wohnraumversorgungsgesetz bisher nichts geändert.
Ausgegrenzt und abgewimmelt – mit klaren Worten beschreibt Karin Karg den Umgang des kommunalen Wohnungsbauunternehmens Gewobag mit seinen Mieterbeiräten. Seit über 12 Jahren engagiert sie sich in ihrem Kiez am Klausenerplatz, nimmt Anfragen, Beschwerden, aber auch Anregungen von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegen und leitet sie ans Unternehmen weiter. Antworten darauf erhalte sie oft wochen- oder gar monatelang nicht, hatte die gewählte Ehrenamtliche bereits im November letzten Jahres auf einer Netzwerkkonferenz kritisiert. „Seitdem ist es noch schlechter geworden“, erklärt sie verärgert und frustriert. Dabei liegt seit über einem halben Jahr ein novelliertes Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG) auf dem Tisch, das mit seinem neu hinzugekommenen Paragraf 7 eine rechtliche Grundlage für die Arbeit der Mieterbeiräte schafft: Sie haben nunmehr Anspruch auf Information, Anhörung und Stellungnahme zu jenen Vorhaben der kommunalen Wohnungsbauunternehmen, die Auswirkungen auf die Mieter:innen im Quartier haben. Darüber hinaus sollen Mieterbeiräte die Unternehmen auf Stimmungen und Kritiken hinweisen, so dass diese frühzeitig reagieren können.
„Es ist ärgerlich zu sehen, dass es bei anderen funktioniert – und bei der Gewobag so schlecht läuft“, unterstreicht ein weiterer Mieterbeirat die Aussage von Karin Karg. Sie dürften zwar Mieterfeste organisieren und dabei helfen, das Wohnumfeld zu verschönern, aber Probleme und Kritik wolle die Unternehmensführung nicht von ihnen hören.
„Die Umsetzung der Regelungen aus der WoVG-Novelle erfolgt in enger Abstimmung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften“, heißt es in einer Antwort der Gewobag-Pressestelle auf die Anfrage der MieterMagazin-Redaktion. Derzeit würde eine gemeinsame Mustersatzung für die Zusammenarbeit mit den Mieterbeiräten entwickelt.
Wenn die im September oder Oktober auf dem Tisch liegt, sollte freilich auch die Gewobag daran gemessen werden. Anderenfalls werden immer weniger Menschen bereit sein, sich in Interessenvertretungen der Mieterschaft wählen zu lassen. Dem Ziel, in fünf Jahren Mieterbeiräte in allen Wohnquartieren der Landeseigenen eingerichtet zu haben, kommt man mit der von der Gewobag gepflegten Praxis jedenfalls nicht näher.
Rosemarie Mieder
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02.09.2023