Wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist, sind deren Regelungen so verbindlich wie der Rest des Vertrages.
Neben ökologischen Erwägungen gibt es für ein Autowaschverbot auch die Überlegung, dass der Mieter das Auto nicht mit Leitungswasser aus dem Hause waschen soll, da der Wasserverbrauch auf alle Mieter im Rahmen der Betriebskosten umgelegt wird. So soll vermieden werden, dass die anderen Mitbewohner den Mehrverbrauch an Wasser mitbezahlen müssen.
mr
MieterMagazin 10/06
25.11.2015