Im Rahmen umfangreicher Modernisierungsarbeiten wollte ein Vermieter auch den Terrazzoboden des Bades verfliesen lassen. Der Mieter verweigerte die Duldung – und bekam vor dem Landgericht Berlin Recht.
Auch wenn ein Fliesenboden moderner erscheinen mag, sei eine nachhaltige Verbesserung des Gebrauchswerts der Wohnung durch den Ersatz des Terrazzobodens im Bad nicht erkennbar. Sollte aber der vorhandene Boden alt oder verbraucht sein, dann handele es sich um eine Instandsetzung, nicht aber um eine Modernisierung, so das Gericht.
mac
LG Berlin vom 20. April 2007 – 63 S 250/06 –
MieterMagazin 10/07
03.01.2018