Eigentümer werden zu weiteren Energiesparmaßnahmen an ihren Wohngebäuden gezwungen – dies sieht die zum 1. Oktober 2009 in Kraft getretene neue Energieeinsparverordnung vor. Die verschärften Anforderungen an den Wärmeschutz sollen zur Reduzierung der CO2-Belastung beitragen. Für bestehende Wohngebäude verpufft die Wirkung der neuen Vorschrift jedoch wieder, kritisiert der Berliner Mieterverein.
Mit der neuen Energieeinsparverordnung werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten verschärft. Auch bei der Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden kommen die Anforderungen zum Tragen, aber nur wenn der Vermieter umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchführt. Gegenüber den Anforderungen für Heizung und Warmwasser aus der Energieeinsparverordnung 2007 sollen die Standards um rund 30 Prozent verbessert werden. Bei Neubauten muss der Jahresprimärenergiebedarf ebenfalls insgesamt um 30 Prozent gesenkt werden. Für die Wärmedämmung der Gebäudehülle bedeutet dies laut Deutscher Energieagentur (dena) etwa 15 Prozent mehr Effizienz. Bei der Modernisierung müssen die Bauteile (zum Beispiel Fenster) einen um 30 Prozent besseren energetischen Wert erfüllen. Alternativ kann der Jahresprimärenergiebedarf auch durch eine neue Heizanlage gesenkt werden.
Neben diesen Anforderungen für Neubauten und bei Modernisierungen gelten weiterhin für alle Gebäudeeigentümer die unbedingten Nachrüstverpflichtungen der Energieeinsparverordnung von 2004. Dazu zählt zum Beispiel der verpflichtende Austausch von Heizanlagen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Für bestehende Gebäude verlangt die Verordnung nun auch bei begehbaren Dachböden die Decke zum Dachboden bis zum 31. Dezember 2011 gegen Wärmeverlust zu schützen, es sei denn, das Dach über der Bodendecke ist bereits entsprechend gedämmt.
Außerdem sind in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten elektrische Speicherheizsysteme – etwa Nachtstromspeicherheizungen – bis zum 31. Dezember 2019 außer Betrieb zu nehmen.
„Die Regelungen für bestehende Wohngebäude sind weiterhin unbefriedigend“, moniert Reiner Wild, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins. Das Nebeneinander von bedingten und unbedingten Verpflichtungen zeige den Gebäudeeigentümern keine klare Perspektive auf. Auch für Mieter seien die Vorschriften in Hinblick auf eine möglichst kostengünstige Sanierung zum Zwecke geringer Heiz- und Warmwasserkosten nicht optimal, so Wild.
MM
MieterMagazin 10/09
Begehbare Dachböden müssen bis Ende 2011 wärmegedämmt werden
Foto: epr/Saint-Gobain, Rigips GmbH
05.02.2018