So schön die herbstliche Blätterpracht auch ist, irgendwann landet das bunte Laub auf dem Boden und muss eingesammelt und entsorgt werden. Doch wer ist eigentlich dafür zuständig? Und wer haftet, wenn man ausrutscht und sich ein Bein bricht?
Anders als viele andere Kommunen – und im Unterschied zur Schneebeseitigung – hat das Land Berlin die Pflicht zur Laubräumung nicht auf die Anlieger, also Hauseigentümer, abgewälzt. Nur auf privaten Grundstücken ist das Laubeinsammeln deren Sache. Für öffentliche Straßen, Gehwege und Mittelstreifen ist dagegen die Berliner Stadtreinigung (BSR) zuständig. Einzige Ausnahme: einige Straßen, meist Einfamilienhausgebiete in Randbezirken, wo die komplette Straßenreinigung auf die Anrainer übertragen wurde. Die Laubbeseitigung in den Parks und öffentlichen Grünflächen erledigen übrigens die bezirklichen Gartenbauämter.
Mehr als 400.000 Laubbäume gibt es in der Hauptstadt. Rund 90.000 Kubikmeter Laub müssen die Mitarbeiter der BSR jährlich einsammeln und entsorgen. Die Blätter könnten ansonsten die Gullys verstopfen, zudem geht von ihnen bei Nässe erhebliche Rutschgefahr aus. Es gibt aber noch einen anderen Grund, warum seit einigen Jahren verstärkt darauf geachtet wird, dass nichts liegen bleibt: die Miniermotte, die vor allem die Rosskastanien befällt und zu einer vorzeitigen Färbung der Blätter führt. Um den Schädling einzudämmen, muss das heruntergefallene Laub mit den Puppen der Motte möglichst vollständig eingesammelt werden. Dadurch lässt sich der Befall im nächsten Frühjahr um bis zu zwei Drittel reduzieren.
Nicht begeistert ist die BSR übrigens vom gutgemeinten Einsatz einiger Hauseigentümer. Weil es manchen nicht schnell genug geht, greifen sie selbst zum Besen und stellen die mit Laub gefüllten Säcke dann an die Straße. „Das ist aber nicht zulässig“, betont BSR-Sprecherin Sabine Thümler. Andere kehren die Blätter vom Gehwegbereich an nahegelegene Baumscheiben beziehungsweise in Parkbuchten – und erschweren damit ungewollt die Arbeit der BSR.
Denn deren Ladekranfahrzeuge kommen nicht an die Baumscheiben heran und die Laubhaufen in den Parkbuchten werden schnell wieder platt gefahren. Wenn Grundstückseigentümer doch einmal einen schmalen Streifen freiräumen, damit niemand stürzt, müssen sie die Blätter selber entsorgen. Entsprechende Säcke gibt es bei der BSR zu kaufen.
Grundsätzlich sind Vermieter in Berlin also nur dazu verpflichtet, sich um das eigene Grundstück zu kümmern. Hof, Zufahrten und zum Haus gehörende Wege auf Grünflächen müssen ohne Risiko begehbar sein. Meist wird diese Arbeit an den Hausmeister oder an eine Firma delegiert, die Kosten sind über die Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Dass Mieter vertraglich zum Laubfegen verpflichtet werden, ist in Berlin nicht üblich und kommt allenfalls in vermieteten Einfamilien- und Reihenhäusern vor.
Wer zur Laubbeseitigung verpflichtet ist, haftet bei Unfällen
Und wer haftet nun, wenn es einen Unfall gibt? Grundsätzlich derjenige, der die Räumungspflicht hat. Stürzt man vor dem Haus oder auf der Straße, kann man sich mit seinen Schadensersatzansprüchen an die BSR wenden. Ist der Unfall auf einem privaten Grundstück passiert, haftet der Eigentümer. In beiden Fällen allerdings muss nachgewiesen werden, dass der Sturz erfolgt ist, weil die Räumpflichten verletzt wurden.
Gesetzliche Bestimmungen, wie oft gefegt werden muss, existieren in der Hauptstadt nicht. Auch gibt es, anders als beim Winterdienst, keine Vorgaben, bis zu welcher Tageszeit der Weg frei sein muss. Gerade wenn das Laub aufgrund der Witterung sehr schnell fällt, kann man nicht davon ausgehen, dass alles unverzüglich wieder beseitigt wird. Im Streitfall kommt es also auf die konkreten Umstände an. „Wer bei Regen in High Heels herumläuft und auf Laub ausrutscht, dürfte wohl kaum Chancen auf Schadensersatz haben“, so BSR-Sprecherin Sabine Thümler.
Birgit Leiß
MieterMagazin 10/10
Auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück ist der Eigentümer nicht zur Laubräumung verpflichtet
Foto: Christian Muhrbeck
Rat und Tat
Der Igel liebt Laubhaufen
Es muss nicht unbedingt jedes Eckchen von den Blättern befreit werden. Wo keine Unfallgefahr besteht und wenn es sich nicht um Kastanienlaub handelt, sollte man ruhig etwas liegen lassen. Laubhaufen dienen nämlich Igeln und anderen Tieren als Schutz in der kalten Jahreszeit. Der Naturschutzbund Deutschland appelliert, insbesondere auf den Einsatz von Laubsaugern zu verzichten. Sie saugen die Tiere ein und zerstückeln sie. Gartenbesitzer sollten lieber zu Besen und Rechen greifen und die Blätter unter Bäumen und Sträuchern nach Möglichkeit liegen lassen.
bl
17.12.2017