Auch wenn im Mietvertrag jegliche Tierhaltung untersagt oder von der vorherigen Genehmigung des Vermieters abhängig gemacht wird, steht dem Mieter nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 340/06) das Recht zu, Kleintiere zu halten.
So darf der Mieter selbstverständlich ein Aquarium mit Zierfischen aufstellen oder einen Wellensittich oder Hamster anschaffen, ohne den Vermieter um Erlaubnis bitten zu müssen. Das gilt jedoch nicht für Hunde oder Katzen. Für solche Tiere gilt, was im Mietvertrag vereinbart wurde, wobei auch eine einmal erteilte Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann, wenn durch das Tier erhebliche Störungen oder gar Gefährdungen für andere Bewohner verursacht werden.
mr
MieterMagazin 10/11
14.06.2017