Vor der Sommerpause hat die Bundesregierung ihren aktuellen Wohngeld- und Mietenbericht vorgestellt. Der Tenor: In den Metropolen steigen die Mieten weiter. Geplant ist eine Wohngeldreform, die ab nächstem Jahr greifen soll.
2020 wird das Wohngeld reformiert – 660.000 Haushalte könnten bundesweit davon profitieren, darunter 180.000, die erstmals oder erneut Anspruch darauf haben. Der staatliche Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen soll von durchschnittlich 145 auf 190 Euro im Monat steigen, die Miethöchstbeträge künftig regionale Besonderheiten beachten und entsprechend gestaffelt werden. Das Wohngeld soll zudem bis zu einer höheren Mietstufe gelten. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Bundesregierung hervor, die dem Bundestag alle zwei Jahre über die Durchführung des Wohngeldgesetzes berichten muss. Des Weiteren soll das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die jeweilige Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Zuletzt waren die Sätze 2016 erhöht worden – erstmals seit der Wohngeldreform 2009. Das Problem der unregelmäßigen Anpassungen: Wenn Einkommen und Mieten steigen, fallen Haushalte aus der Förderung, obwohl ihre Wohnkostenbelastung tatsächlich gestiegen ist. Außerdem verliert das Wohngeld inflationsbedingt an Wert.
In Berlin bezogen 2017 knapp 25.000 und damit 1,2 Prozent aller Haushalte Wohngeld – etwas weniger als der bundesweite Durchschnitt von 1,4 Prozent. Der durchschnittliche Berliner Wohngeldhaushalt erhielt 148 Euro monatlich, zahlte 7,73 Euro Miete bruttokalt je Quadratmeter Wohnfläche, lebte auf 58 Quadratmetern und verfügte über ein Gesamteinkommen von 907 Euro.
Die größte Gruppe der Wohngeldbezieher machten bundesweit mit 48 Prozent die Rentner aus, 38 Prozent waren erwerbstätig, 5 Prozent Studierende und jeweils 4 Prozent arbeitslos und anderweitig nicht erwerbstätig. 2017 lebten in knapp der Hälfte der reinen Wohngeldhaushalte Kinder unter 25 Jahren. Alleinerziehende sind besonders häufig auf Wohngeld angewiesen.
Zum Thema Mieten zeichnet der Bericht ein differenziertes Bild von Deutschland: Während in den ländlichen und strukturschwachen Gegenden Wohnungsleerstand und stagnierende Mietpreise vorherrschten, sei der Mietmarkt in den wachsenden Regionen und Städten sehr angespannt. Im Berichtszeitraum stiegen die Angebotsmieten bundesweit jährlich um fünf Prozent, in den Innenstädten der Metropolen um etwa sechs Prozent. Die Bestandsmieten entwickelten sich mit einer jährlichen Steigerungsrate von 1,6 Prozent laut Bericht „hingegen gemäßigt“.
Berlin am stärksten vom Mietanstieg betroffen
Die durchschnittliche Bruttokaltmiete betrug 2017 monatlich 7,36 Euro pro Quadratmeter – bezogen auf eine durchschnittliche Wohnfläche von 70 Quadratmetern sind das knapp 515 Euro im Monat. 2015 waren es noch 7,25 Euro je Quadratmeter gewesen. Die Spanne ist auch hier sehr breit: Während die Bewohner des Vogtlandkreises durchschnittlich 4,50 Euro pro qm nettokalt für ihre Miete bezahlen, werden in der Stadt München im Schnitt 17,73 pro Quadratmeter fällig. Berlin wird im Bericht besonders hervorgehoben: „Die Bundeshauptstadt erlebte 2018 mit über 9 Prozent Steigerung der Angebotsmieten den stärksten Mietenanstieg.“ Das Angebotsmietenniveau lag in Berlin 2017 nach dem Bericht bei 11,09 Euro pro Quadratmeter.
Die durchschnittliche Mietbelastungsquote – das Verhältnis von bruttowarmen Mietausgaben zum Haushaltseinkommen – liegt gegenüber dem letzten Berichtszeitraum 2015 unverändert bei 29 Prozent. Stärker belastet sind kleine Haushalte, Geringverdiener und armutsgefährdete Haushalte. Die Wohnnebenkosten sind im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum leicht gesunken.
Katharina Buri
Die Wohnraumoffensive
Im September 2018 haben Bund, Länder und Kommunen bei einem gemeinsamen Wohngipfel die sogenannte Wohnraumoffensive verabschiedet. Ihr Ziel: Die Wohnraumsituation zu entspannen und der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden. Bis 2021 sollen 1,5 Millionen neue Wohnungen geschaffen werden. Das will die Politik durch ein Maßnahmenpaket erreichen, das zum einen aus verstärkten Investitionen etwa in den Sozialen Wohnungsbau und die Städtebauförderung besteht, zum anderen durch verstärkte Bemühungen zur Senkung der Baukosten und Fachkräftesicherung. Außerdem soll die Bezahlbarkeit des Wohnens gesichert werden, etwa durch Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse und durch die Wohngeldreform ab 1. Januar 2020.
kb
25.04.2022