Der Berliner Senat möchte über den Bundesrat erreichen, dass die Bundesländer die Mieten regulieren können. So könnte der Mietendeckel zurückkommen.
Der Berliner Mietendeckel ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, weil dieses dem Bundesland Berlin die Zuständigkeit für eine derartige landesrechtliche Regelung abgesprochen hat. Abhilfe könnte nun eine Öffnungsklausel schaffen, die den Ländern in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine eigene Mietpreisregulierung erlaubt, die über das bundesweite Mietpreisrecht hinausgeht. Dafür will der Senat im Bundesrat eine Mehrheit unter den anderen Ländern finden. „Die Idee des Mietendeckels war richtig“, sagt Justizsenator Dirk Behrendt. „Deshalb müssen wir jetzt die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen.“
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt die Initiative. Er fordert, dass dabei den Ländern auch die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Preisregulierung – wie beim Mietendeckel – eingeräumt wird. So ließe sich der Mieterschutz wirkungsvoller umsetzen. „Wir setzen uns für ein Mietpreisrecht ein, das Mieterhöhungen für einen befristeten Zeitraum untersagt“, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Bei Wiedervermietungen brauchen wir klare Obergrenzen.“ Auch in bestehenden Mietverträgen dürften bestimmte Mietobergrenzen nicht überschritten werden.
Jens Sethmann
20.09.2021