Nicht immer sind Miethöhe, Betriebskosten, Mängel und Kündigung die Themen, mit denen sich Mieter auseinandersetzen müssen. Oft sind es Alltagsfragen, die für Mieter zum Problem werden: Was ist ein vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung, muss ich den Lärm des Nachbarn ertragen und kann mich der Vermieter zu einem Vertrag mit einer bestimmten Kabelservicegesellschaft verpflichten?
Wenn Mieter ihre Rechte und Pflichten kennen, hilft das, Streit und Dauerfehden zu vermeiden. Zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) zahlreiche Urteile gefällt. Kleintiere wie Hamster, Wellensittich oder Schildkröte dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Ein Musizierverbot darf weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung ausgesprochen werden. Allenfalls können bestimmte Ruhezeiten festgelegt werden. Bohr- und Dübellöcher im üblichen Umfang gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch und lösen keine Schadensersatzforderungen aus. Dies sind nur einige Beispiele. Gesetze, Vertragsklauseln und rund 700 Gerichtsurteile wurden für die neu aufgelegte Broschüre des Deutschen Mieterbundes „Mieterrechte und Mieterpflichten“ ausgewertet.
Sie umfasst 96 Seiten, kostet 6 Euro und ist in der Hauptgeschäftsstelle des Berliner Mietervereins, beim DMB-Verlag, 10169 Berlin oder im Internet unter www.mieterbund.de (zuzüglich 1,20 Euro Versandkosten) erhältlich.
dmb/rw
MieterMagazin 11/08
11.12.2021