Ein Mieter hatte neben seiner Wohnung einen Pkw-Stellplatz gemietet. Bei Glatteis war er dann auf dem zum Mietgrundstück gehörenden Parkplatz gestürzt und machte deswegen Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Vermieter geltend.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage des Mieters ab: Der Mieter eines Pkw-Stellplatzes habe grundsätzlich keinen Anspruch auf Winterdienst durch den Vermieter. Für Parkplätze gelte, dass eine Streupflicht lediglich bei großer Ausdehnung, großem Fassungsvermögen oder bei einem schnellen Wechsel der geparkten Fahrzeuge besteht. Eine generelle Pflicht, den gesamten Parkplatz von Glatteis zu befreien oder zu streuen, existiere nicht. Vorliegend sei die öffentliche Straße mit Gehweg in wenigen Schritten zu erreichen gewesen. Dem Stellplatzmieter hätte zugemutet werden können, auf winterliche Glätte zu achten und etwaige Gefahren auf der kurzen Strecke selbst zu meistern.
mac
OLG Düsseldorf vom 19. Mai 2008 – I-24 U 161/07 –
MieterMagazin 11/08
30.12.2016