Private Feuerwerke werden immer beliebter – zum Leidwesen manch lärmgeplagter Anwohner. Was für den einen Ausdruck von Lebensfreude ist, gilt dem anderen als unnötiger Krach.
Bob Sperberg ist es leid, fast jedes Wochenende von knallenden Böllern und Leuchtraketen aus dem Schlaf gerissen zu werden. „Bei uns wird das immer schlimmer, das geht oft bis nach Mitternacht“, sagt der Pankower aus dem Ortsteil Blankenburg. Immer häufiger lässt man es bei Geburtstags- oder Hochzeitspartys richtig krachen. Hinzu kommen diverse offizielle Veranstaltungen, bei denen Feuerwerk abgebrannt wird. Beschwerden des Bewohners beim Ordnungsamt fruchteten genau so wenig wie Anzeigen bei der Polizei, denn die kann ohne den Namen des Verursachers nichts unternehmen. Sperberg hat nun eine Betroffeneninitiative gegründet.
Auch in anderen Städten regt sich der Widerstand gegen das meist illegale Treiben. Feuerwerkskörper der Klasse II – das ist alles außer Tischfeuerwerk – dürfen von Privatpersonen nämlich nur zu Silvester, nämlich am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Wer in der übrigen Zeit böllern will, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen und dafür einen „besonderen Anlass“ benennen. Die dafür zuständigen Ordnungsämter der Bezirke handhaben das recht unterschiedlich. Besonders großzügig scheint Pankow zu sein. Hier erteilte man bis September dieses Jahres 22 Genehmigungen. Reinickendorf gab 2007 insgesamt 14 Privatpersonen den behördlichen Segen, meist zu runden Geburtstagen oder großen Firmenjubiläen.
Auch in den Ämtern weiß man aber, dass häufig erst gar keine Genehmigung eingeholt wird. Beim Ordnungsamt Treptow, wo in letzter Zeit immer häufiger Beschwerden über illegale Feuerwerke landen, wies man nun darauf hin, dass es sich beim Abbrennen ohne Erlaubnis um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Sperberg fordert strengere Kontrollen der Polizei und verweist auf Kommunen wie Krefeld, die private Feuerwerke grundsätzlich verbieten – und das nicht nur aus Gründen des Lärmschutzes, sondern auch, weil immer wieder schlimme Unfälle passieren.
„Wer ein Feuerwerk auf der heimischen Terrasse oder dem Balkon entzündet, riskiert zudem die fristlose Kündigung durch den Vermieter“, warnt Frank Maciejewski vom Berliner Mieterverein. Denn je nach Größe des Feuerwerks bringe der Mieter die anderen Hausbewohner in Gefahr und verletze dadurch erheblich seine Sorgfaltspflicht.
Birgit Leiß
Der aktuelle Mietrechtstipp: Silvester
MieterMagazin 11/08
Nicht immer zu sehen, aber häufig zu hören: nächtliche Feuerwerke über Berlin
Foto: Sabine Münch
30.12.2017