Auch wenn veraltete, fehlerhafte, überlastete oder vom Mieter selbst verlegte Elektroleitungen in den Wohnungen nicht auf Platz eins der Brandursachen rangieren – sie sind ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko. Dabei regelt eine VDE-Norm den Betrieb von elektrischen Anlagen und schreibt auch in Wohnungen eine Prüfpflicht vor. Verantwortlich dafür ist der Vermieter. Allerdings: Wann war in Ihrer Wohnung zum letzten Mal ein Elektriker?
Immer wieder wird von Laien an Elektroanlagen „gebastelt“ – trotz der Vorschrift, dass nur Fachleute an elektrische Anlagen randürfen. Fachleute sind Gesellen und Industrie- und Handwerksmeister, Facharbeiter, staatlich geprüfte Techniker, Elektroingenieure, Bachelors und Masters. In jedem Fall müssen sie bei einem Fachbetrieb beschäftigt sein, der in das Installateurverzeichnis eingetragen ist. Das gilt selbstverständlich auch für Arbeiten in Wohnungen, denn unsachgemäß verlegte Leitungen würden nicht nur den Mieter gefährden, der die Handwerksarbeiten verrichtet hat, sondern auch andere Bewohner. Jeder verantwortungsbewusste Vermieter wird deshalb seinen Mietern die Genehmigung verweigern, auf eigene Verantwortung und Kosten die Elektroanlage in der Wohnung zu verändern – selbst wenn der Mieter fachlich dazu berechtigt ist.
Frank Maciejewski vom Berliner Mieterverein: „Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH vom 14. September 2011 – VIII ZR 10/11) ist die Verweigerung einer Mietermodernisierung grundsätzlich zulässig. Und das betrifft auch die Unterputzverlegung von Leitungen.“ Ohne Genehmigung des Vermieters tut ein Mieter gut daran, solche Arbeiten zu unterlassen.
Keine Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung
Wartung und Überwachung der elektrischen Einrichtungen eines Hauses einschließlich Steigeleitungen und Sicherungskästen liegen bei Wohnraummietverträgen im alleinigen Verantwortungs- und Risikobereich des Vermieters. Dabei sollen die elektrischen Anlagen in geeigneten Zeitabständen geprüft werden. Der BGH hat jedoch festgestellt, dass der Vermieter gesetzlich nicht verpflichtet ist, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Elektroinstallationen und -geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen, sofern dafür nicht ein Anlass besteht. Anlass können Störfälle sein, wie etwa wiederholtes Auslösen von Sicherungen. Zumindest bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten oder einem Mieterwechsel sollte der E-Check (siehe Kasten) jedoch der Normalfall sein.
Fachleute empfehlen heute als Mindestausstattung drei getrennte und gesondert gesicherte Stromkreise für eine Wohnung von etwa 50 Quadratmeter Fläche. Bei über 125 Quadratmeter Wohnfläche sollten mindestens sieben Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise vorhanden sein. Für Bäder und andere Feuchträume sind besondere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Für Durchlauferhitzer, Elektroherd, Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner und andere Elektrogroßgeräte ist jeweils ein eigener Stromkreis vorzusehen, auch wenn die Geräte über Steckdosen angeschlossen werden.
Liegt eine Leitung länger als 30 Jahre unter Putz, ist aus Sicht der Fachleute vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) häufig eine Erneuerung der Leitungen ratsam, da diese oftmals nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Schließlich „hängen“ heute an einer Leitung wesentlich mehr Geräte der Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 11/12
Elektroarbeiten im Haus sind Sache des vom Vermieter beauftragten Fachmannes
Foto: Christian Muhrbeck
Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Möhle,
Tel. 509 81 54, Fax 509 84 45,
E-Mail: ibmoehle@t-online.de
ist ein Sachverständiger des Berliner Mietervereins für Elektroleitungen. Eine Besichtigung inklusive Anfahrt kostet 35 bis 65 Euro pro Stunde, das Gutachten 250 bis 400 Euro zuzüglich Kosten für Fotos.
Die Initiative Elektro+ bietet auf
www.elektro-plus.com einen Modernisierungsratgeber zum kostenlosen Download.
Zum Thema
Der E-Check
Der E-Check ist die anerkannte, normengerechte Prüfung aller elektrischer Anlagen und Geräte im Haus. Dabei wird geprüft, ob sich die Anlagen und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Ist dies der Fall, wird der einwandfreie Zustand durch eine Prüfplakette bestätigt. Der Zustand der Anlagen und Geräte wird darüber hinaus in einem detaillierten Prüfprotokoll dokumentiert. Hier werden auch zu behebende Mängel aufgezeichnet. Der Check darf nur von Fachleuten aus Innungsfachbetrieben des Elektrohandwerks ausgeführt werden. „Im privaten Bereich sollten ortsfeste Anlagen alle vier Jahre einer E-Check-Prüfung unterzogen werden, ortsveränderliche Geräte im Regelfall jedes Jahr“, rät der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
rb
16.06.2018