Es gibt ihn noch, den guten alten Wohnberechtigungsschein (WBS). Nachdem im Mai 2012 die WBS-Pflicht für belegungsgebundene Wohnungen wieder eingeführt wurde, ist seine Bedeutung für Wohnungssuchende wieder gestiegen.
Immerhin 150.000 Wohnungen in Berlin sind nur mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) zu bekommen. Mit dem neuen WBS-Rechner der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kann man überprüfen, ob man Anspruch darauf hat. Die Online-Abfrage berücksichtigt auch die steuerlichen Abzüge sowie die diversen Freibeträge, etwa für Kinder oder für junge Ehepaare. Durch Anklicken der Hilfebuttons können außerdem Erläuterungen zu den Freibeträgen abgerufen werden. Das entsprechende Antragsformular kann man dann gleich online ausfüllen, es muss allerdings persönlich in einem der Bürgerämter abgegeben werden.
Birgit Leiß
11.01.2017