Kann ein profitorientiertes Wohnungsunternehmen, noch dazu eines mit denkbar schlechtem Ruf, sozialverträglich sanieren? Die Deutsche Wohnen will das beweisen und hat mit dem Bezirk Pankow eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Die Mieter bleiben skeptisch.
Auf der Mieterversammlung am 9. Oktober schlug der Deutsche Wohnen ein tiefes Misstrauen entgegen. Es geht um die Wohnanlage Grellstraße 8-12/Prenzlauer Allee 86 a-f. Die rund 250 Wohnungen im Milieuschutzgebiet, größtenteils noch mit Kohleöfen ausgestattet, sollen komplett saniert werden (das MieterMagazin berichtete in Ausgabe 10/17: „An der Kandare?“).
Zum Schutz der Mieter vor Luxusmodernisierung und Verdrängung hat Baustadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) mit dem Unternehmen eine Vereinbarung geschlossen. Es soll großzügige Regelungen zu Aufwandsentschädigungen und Ersatzwohnungen sowie eine über das gesetzliche Maß hinausgehende Berücksichtigung von Härtefällen geben. Zugesichert wurde weiter, dass die künftige Miete auf 30 Prozent des Haushaltseinkommens gekappt wird – ohne Wenn und Aber, wie die Sprecherin der Deutsche Wohnen, Manuela Demianakis, beteuerte. Für Mieter, die bereits jetzt an dieser Grenze liegen, würde das bedeuten, dass sie keinen Cent zusätzlich zahlen müssten.
Das Problem: Die schriftliche Vereinbarung sagt etwas anderes. Dort heißt es: „Sofern die Wohnung nicht nur lediglich in einen Zustand versetzt wird, der allgemein üblich ist, darf die Bruttowarmmiete bei finanziellen Härtefällen 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen.” Diese Einschränkung entspricht der gesetzlichen Regelung, weswegen beispielsweise die Umstellung auf Zentralheizung nicht von der Härtefallregelung erfasst wäre. Man habe etwas anderes gemeint, sagten daraufhin sowohl der Baustadtrat als auch die Deutsche Wohnen und sicherten eine Präzisierung zu.
Birgit Leiß
03.03.2018