Der neue Berliner Mietspiegel 2019 ist erschienen:
Im Berliner Mietspiegel 2019 wurden die Wohnlagen nicht mehr auf Antrag von Betroffenen, sondern ausschließlich nach objektiven Kriterien überprüft
Die Einteilung Berlins in einfache, mittlere und gute Wohnlagen hatte im Mietspiegel einen großen Einfluss darauf, wie stark die Mieten erhöht werden dürfen. Bei jedem neuen Mietspiegel wurden bisher die Wohnlagen auf Antrag punktuell aktualisiert. Das nutzten vor allem Vermieter: Beim Mietspiegel 2017 kamen 70 Prozent aller Änderungswünsche von Vermietern, dabei kam es bei 90 Prozent zu einer Höherstufung der Wohnlage. Im Laufe der Jahrzehnte ist auf diese Weise ein sehr kleinteiliger Flickenteppich entstanden, der objektiv kaum noch nachvollziehbar ist.
Für den Mietspiegel 2019 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen flächendeckend die Wohnlagen aller Adressen anhand einer statistischen Analyse überprüft. Die Dreiteilung in einfach, mittel und gut wurde beibehalten. „Eine pauschale Aufwertung der Innenstadtgebiete sowie eine Abwertung der Außenbereiche ist nicht zu erwarten“, teilt die Senatsverwaltung mit. Sollten größere Gebiete von Wohnlagenveränderungen betroffen sein, wird zusätzlich noch einmal die Plausibilität geprüft.
Weitere Details des neuen Verfahrens hat die Senatsverwaltung zusammen mit der Arbeitsgruppe Mietspiegel, in der auch der Berliner Mieterverein vertreten ist, erarbeitet.
Jens Sethmann
13.05.2019