Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind angehalten, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Wie kann es dann sein, dass die Degewo Wohnungen in Britz für 9,12 Euro pro Quadratmeter vermietet?
Im Dezember 2016 hatten die rund 400 Mietparteien der Krugpfuhlsiedlung eine Modernisierungsankündigung bekommen. Die Miete für eine 71 Quadratmeter große Wohnung beispielsweise sollte von 484 Euro auf 641 Euro nettokalt steigen. Das sind 9 Euro pro Quadratmeter. Umgelegt wurden 9 Prozent der Modernisierungskosten. 20 bis 25 Prozent der Mieter kündigten daraufhin. Nachdem im April 2017 die Kooperationsvereinbarung des Senats mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Kraft getreten war, hätte diese Ankündigung korrigiert werden müssen, denn demnach dürfen lediglich 6 Prozent der Kosten umgelegt werden – rückwirkend für Modernisierungsankündigungen ab 1. November 2016. Zudem darf die Nettomiete nach der Modernisierung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Selbstverständlich werde man sich an die neuen Vorgaben halten, heißt es in einer Stellungnahme der Degewo an das MieterMagazin.
Die freigezogenen Wohnungen werden nun für 9,12 Euro netto angeboten. Die Regelung im Kooperationsvertrag gelte nur für Bestandsmietverhältnisse, heißt es bei der Degewo. Die Mietpreisbremse wiederum greift hier nicht, weil es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung handelt. Um eine Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz auszuschließen, beschränke man die Miethöhe auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 20 Prozent, so Sprecherin Sabrina Gohlisch. Dabei legt die Degewo allerdings nicht den Mittelwert, sondern den oberen Spannenwert des Mietspiegels (7,60 Euro) zugrunde.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sieht hier einen Verstoß gegen die Kooperationsvereinbarung. Vom MieterMagazin auf den Fall aufmerksam gemacht, teilte deren Sprecherin Katrin Dietl mit, diese sehe keinen Ausnahmetatbestand nach umfassender Modernisierung vor. Die Wohnungen dürfen maximal zur ortsüblichen Vergleichsmiete neu vermietet werden. Dietl: „Wir werden uns deshalb umgehend mit der Degewo in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass die Regelungen der Kooperationsvereinbarung entsprechend Anwendung finden.“
Birgit Leiß
29.10.2018