Nach einer mehr als einjährigen Prüfung hat der Senat das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ für zulässig erklärt. Ab Februar könnte die zweite Phase der Unterschriftensammlung beginnen. Angepeilt wird eine Volksabstimmung im Herbst 2021.
Mit dem Volksbegehren soll der Senat aufgefordert werden, „alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung erforderlich sind“. Angestrebt ist, alle Wohnungskonzerne, die in Berlin mehr als 3000 Wohnungen besitzen, zu vergesellschaften und die Wohnungen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen.
Der Senat ist sich uneins. „Das grundsätzliche Ziel der Initiatoren, den gemeinwirtschaftlichen Anteil am Wohnraumangebot zu erhöhen, wird vom Senat unterstützt“, heißt es zwar in seiner Stellungnahme vom 22. September. Eine konkrete Positionierung zu diesem „politisch und juristisch umstrittenen Vergesellschaftungsgesetz“ will er aber dem Abgeordnetenhaus überlassen.
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt, dass die Debatte nun wieder auflebt. „Der Senat darf sich dabei nicht wegducken“, sagt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Am Ende wird es wohl auf die Durchführung des Volksbegehrens hinauslaufen. Und das ist in dieser Frage auch gut so.“
Das Parlament hat nun noch drei Monate Zeit, das Begehren zu übernehmen. Tut es das nicht bis zum 22. Januar, kann die zweite Phase der Unterschriftensammlung starten. Die Initiative würde am 25. Februar damit beginnen. Innerhalb von vier Monaten müssen dann rund 170.000 Berlinerinnen und Berliner unterschreiben. Gelingt das, können die Wahlberechtigten am Tag der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahlen – voraussichtlich im September 2021 – über die Vergesellschaftung abstimmen.
Jens Sethmann
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13.02.2021