Wer mit Gas oder Fernwärme heizt, soll noch in diesem Jahr eine Sonderzahlung in Höhe einer Monats-Vorauszahlung erhalten. Das vom Berliner Mieterverein (BMV) geforderte Kündigungsmoratorium lässt hingegen weiter auf sich warten.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission, der auch der Deutsche Mieterbund (DMB) angehört, hat sich auf eine Entlastung in zwei Stufen geeinigt. Der sogenannte Gaspreisdeckel soll demnach erst ab März 2023 kommen. Für ein Jahr lang soll dann der Gaspreis für ein Grundkontingent (80 Prozent des geschätzten Vorjahrespreises) auf 12 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden. Die verbliebenen 20 Prozent sind zum dann aktuell geltenden Kilowattstundenpreis des Versorgers zu bezahlen – wenn sie denn in Anspruch genommen werden. Der Gesetzgeber will nämlich mit dieser Regelung einen Anreiz schaffen, dass Verbraucher nach Möglichkeit diese 20 Prozent nicht in Anspruch nehmen und so die propagierte allgemeine 20-Prozent-Energieeinsparung umsetzen. Für Fernwärmekunden ist ebenfalls eine Preisbremse geplant.
DMB-Präsident Lukas Siebenkotten spricht von einer spürbaren Entlastung für Mieterhaushalte. Dass die Deckelung nach Empfehlung der Kommission erst ab März greifen soll, sei ein „Wermutstropfen“. Doch die Energieversorger hatten geltend gemacht, dass die Umstellung nicht so schnell zu stemmen ist. Um die Menschen schnell zu entlasten, erhalten sie eine Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagzahlung im September 2022 zugrunde gelegen hat. Der Staat zahlt diese Summe an die Energieversorger beziehungsweise die Vermieter. Für Selbstzahler, also Mieter mit einer Gasetagenheizung und einem eigenen Vertrag mit dem Versorger, entfällt daher die Abschlagzahlung für Dezember. Bei zentral beheizten Häusern muss man dagegen bis zur nächsten Heizkostenabrechnung warten. Erst dann wird die erhaltene Gutschrift angerechnet.
Die Bundesregierung will die Vorschläge nun prüfen. Eine Feinjustierung an der einen oder anderer Stelle ist noch möglich. Sozialverbände und Linke kritisierten die Hilfen als nicht ausreichend. Auch das wieder einmal zum Tragen kommende „Prinzip Gießkanne“ sei unangemessen und ungerecht.
Ein Kündigungsmoratorium bei Zahlungsrückständen wegen der gestiegenen Energiekosten lehnt Justizminister Marco Buschmann (FDP) nach wie vor ab: Das Zahlungsrisiko würde damit auf die Privatvermieter abgewälzt. Mieter bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin sind jetzt aber für sechs Monate vor einer zahlungsbedingten Kündigung geschützt. Das hat der Senat Ende September beschlossen.
Birgit Leiß
27.10.2022