Auf Grundlage des Berliner Mietspiegels 2005 hat der Berliner Mieterverein (BMV) erneut eine Aktion Mietpreisüberprüfung gestartet. Damit bietet der Verein stadtweit eine Mietpreisprüfung für freifinanzierten Wohnraum an. Die Ergebnisse können Rückschlüsse für den Umgang mit zukünftigen Mieterhöhungen bieten. Wird eine Miethöhe über der ortsüblichen Vergleichsmiete festgestellt, kann dies auch Anlass für Preisverhandlungen mit dem Vermieter sein.
Unter dem Motto „Mieter – Markt – Macht“ ruft der Berliner Mieterverein zu einer breiten Prüfung der Mietpreise auf, die dem Mietspiegel zu Grunde liegen. Denn informierte Mieter müssen weder Geld noch Rechte verschenken. Mieter, bei denen eine Mietpreisüberhöhung festgestellt wurde, brauchen einem zukünftigen Mieterhöhungsverlangen während der Gültigkeitsdauer des Mietspiegels 2005 nicht nachkommen und nur eine Teilzustimmung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erklären.
Verhandlungsspielraum nutzen
Mieter können außerdem die veränderte Situation auf dem Wohnungsmarkt nutzen. Der Wohnungsmarkt ist extrem differenziert. Auf Teilmärkten besitzen auch Mieter ein Stück Verhandlungsspielraum, den es zu nutzen gilt. Gerade angesichts der sich abzeichnenden Trendwende auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist es besonders wichtig, jetzt zu handeln und Marktmacht offensiv einzusetzen. In absehbarer Zeit wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch auf den heute entspannten Teilmärkten wieder ganz anders aussehen. Eine Verknappung des Wohnungsangebots durch Zunahme der Haushalte und den nahezu vollständigen Stopp des Wohnungsneubaus ist schon jetzt feststellbar.
Mieter sollten bei Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf jeden Fall gegenüber ihrem Vermieter aktiv werden. Die Erfahrungen des Berliner Mietervereins in der Vergangenheit zeigen, dass Vermieter gerade bei Verweis auf die überhöhte Miete und das Androhen einer Kündigung des Mietverhältnisses häufig zu einer Senkung der Miete bewegt werden können.
Mehr als 4000 Mieter haben sich 2003 an der Aktion des Berliner Mietervereins beteiligt. Für zahlreiche Haushalte hat sich dies in barer Münze ausgezahlt. Können die Umzugskosten gering gehalten werden, dann kann ein Wohnungswechsel im Übrigen auch finanziell von Vorteil sein. Denn es gibt Wohnungen, die bei gleichem Standard zu niedrigerem Mietpreis angemietet werden können. So kosteten Neubauwohnungen im Jahr 2000 pro Quadratmeter noch 12 Euro, während diese heute für 8 Euro zu haben sind. Der schnelle unproblematische Umzug scheitert meist nicht mehr an einem mehrjährigen befristeten Mietvertrag. Grundsätzlich können unbefristete Mietverhältnisse mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden. Darüber hinaus hilft das relativ unbekannte Sonderkündigungsrecht für Mieter nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn der Vermieter die Untermieterlaubnis versagt. Eine mietrechtliche Verfolgung der Mietpreisüberhöhung ist leider so gut wie ausgeschlossen. Das einzige mietpreisbegrenzende Instrument bei Neuvermietung im preisfreien Wohnungsbau, der § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, ist praktisch funktionslos, weil die Voraussetzung „Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum“ nach Meinung der Rechtsprechung nicht mehr vorliegt.
In vielen Mietspiegelfeldern (Ost: A6, D2, J2, D11, G11, J11; West: B2, C2, E1, F1, K6, A7, B7, E7, F7, I7, F8, L8, E11, H11, K11) gibt es im Vergleich zum Mietspiegel 2003 erheblich niedrigere Mittelwerte. Bei Wohnungen, die diesen Feldern zuzuordnen sind, kann es zu besonders hohen Überschreitungen der ortsüblichen Miete kommen, so dass hier besondere Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sind.
Auch wenn im Rahmen der Aktion keine Mietpreisüberhöhung festgestellt wurde – der Mietspiegel bleibt das einzig wirksame Kontrollinstrument bei zukünftigen Mieterhöhungen.
rw
MieterMagazin 12/05
Der Berliner Mietspiegel dokumentiert die in der Hauptstadt gezahlten Mieten – und der Mieterverein überprüft jetzt, ob Sie zuviel zahlen
Foto: Kerstin Zillmer
Weitere Informationen zum Mietspiegel und zum Umgang mit Mieterhöhungen finden Sie in unserem Infoblatt 20, auch erhältlich in den Beratungszentren und in der Hauptgeschäftsstelle.
27.08.2023