Sowohl die Senatsverwaltung für Inneres als auch der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Alexander Dix, sprechen sich gegen eine routinemäßige Vorlage des Mietvertrages bei der An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes auf den Bürgerämtern aus.
„Für die Vorlage des Mietvertrages gibt es keine Rechtsgrundlage – der Mietvertrag enthält auch Angaben, die nicht für die Meldestelle bestimmt sind“, erklärte die Pressereferentin des Berliner Datenschutzbeauftragten, Anja-Maria Gardain, gegenüber dem MieterMagazin. Dem stimmt Pressesprecherin Nicola Rothermel der Senatsverwaltung für Inneres zu und stellt klar: „Nur in begründeten Einzelfällen kann bei der Wohnungsanmeldung ein Mietverhältnisnachweis gefordert werden.“ Hintergrund der Diskussion ist die drastisch angestiegene Zahl der Scheinanmeldungen. Die zuständigen Stadträte von zehn der zwölf Berliner Bezirksämter wollten daher bei der An- oder Ummeldung des Wohnsitzes einen Vermieternachweis verlangen (wir berichteten im MieterMagazin 11/2009, Seite 10: „Zehn Bezirksämter wollen wieder Wohnungsnachweis“).
Einige Berliner Bezirksämter wie Mitte, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg fordern die Bürger über Aushänge in den Bürgerämtern nun auf, bei Anträgen auf An- oder Ummeldung des Wohnsitzes freiwillig einen schriftlichen Nachweis des Wohnungsgebers vorzulegen, zum Beispiel einen Mietvertrag, Untermietvertrag, Kaufvertrag, eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder die Bestätigung des Wohnungsgebers auf dem Anmeldeformular.
Bettina Karl
MieterMagazin 12/09
Auch künftig muss bei der Anmeldung keine Bescheinigung des Vermieters vorgelegt werden
Foto: Christian Muhrbeck
02.11.2015