Aus dem Hause der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) liegt jetzt ein Entwurf des geplanten Mietrechtsänderungsgesetzes vor. Danach sollen die Rechte der Mieter deutlich beschnitten werden.
Geht es nach der Bundesregierung, dann sollen beim Klimaschutz die Mieter mehr Lasten tragen. Ihrem Gesetzesentwurf zufolge müssen Mieter „energetische Modernisierungen“, zu denen der Eigentümer verpflichtet ist, in Zukunft vorbehaltlos dulden, ohne während der Bauarbeiten bei entsprechenden Belastungen die Miete mindern zu dürfen. Der neu geschaffene Tatbestand der energetischen Modernisierung umfasst laut Gesetzesentwurf „alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz beitragen“. Darin sind also sowohl Maßnahmen enthalten, von denen der Mieter auch profitiert – beispielsweise ein effizienteres Heizsystem oder Wärmedämmung –, als auch Dinge, von denen er gar keinen Vorteil hat. Die Kosten aller dieser Maßnahmen sind von den Mietern über die elfprozentige Modernisierungsumlage zu tragen. Schon heute sind die modernisierungsbedingten Mietsteigerungen meist viel höher als die Einsparungen bei den Nebenkosten.
„Ein klassisches Beispiel für reine Klientelpolitik“ ist für DMB-Präsident Rips die Einschränkung des Mietminderungsrechts. „Selbst wenn jeder zweite Mieterhaushalt eines Zehn-Familien-Hauses seine Miete um 20 Prozent kürzen würde, hätte der Vermieter nur Mindereinnahmen in Höhe von 600 Euro“, rechnet Rips vor. „Niemand macht davon Investitionsentscheidungen über mehrere Hunderttausend Euro abhängig.“ Die Mieter mindern die Miete auch nicht, weil sie die energetische Modernisierung ablehnen oder ihren Vermieter ärgern wollen, sondern weil der Gebrauchswert ihrer Wohnung eingeschränkt ist, wenn die Fenster mit Planen verhängt werden, Wasser oder Heizung zeitweise abgestellt sind oder Baulärm und -dreck das Wohnen beeinträchtigen.
Auch das Verfassen von Modernisierungsankündigungen soll für den Vermieter einfacher werden. Bei energetischen Modernisierungen soll er nicht mehr detailliert darlegen müssen, wie hoch die Energieeinsparung sein wird. Er dürfe stattdessen „auf anerkannte Pauschalwerte Bezug nehmen“.
Wenn ein Vermieter trotzdem noch eine fehlerhafte oder gar keine Modernisierungsankündigung verschickt, soll die Modernisierungsmieterhöhung erst mit sechsmonatigem Zeitverzug in Kraft treten. „Das ist für Mieter problematisch“, merkt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), an. Wenn beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen im Außenbereich unangekündigt begonnen werden, können Mieter nur noch unter erschwerten Bedingungen Härtegründe dagegen vorbringen. Dass die Miete dann ein halbes Jahr verspätet erhöht wird, ist dabei nur ein kleines Trostpflaster.
Um das vielbeschworene „Mietnomadentum“ zu bekämpfen, soll der Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt. „Neue Kündigungstatbestände sind überflüssig“, kommentiert Franz-Georg Rips. „Hierdurch wird nicht ein Mietnomadenfall verhindert. Schon nach geltendem Recht können Mietnomaden, die die Miete nicht zahlen, fristlos gekündigt werden.“
Jens Sethmann
MieterMagazin 12/10
Wird energetisch modernisiert, soll das Recht auf Mietminderung künftig entfallen
Foto: Christian Muhrbeck
05.02.2018