Der Bundesrat hat auf Antrag der Länder Berlin, Brandenburg und Bremen eine Wende bei der Veräußerung bundeseigener Immobilien angemahnt. Nun ist der Bundestag am Zug.
Mit dem Grund und Boden des Bundes oder bundeseigener Unternehmen wird bislang durch Bieterverfahren mit Höchstpreisabschlüssen die Preistreiberei unterstützt.
Das Nachsehen haben die Kommunen. Durch die vom Bundesrat geforderte Änderung der Bundeshaushaltsordnung und des BImA-Gesetzes sollen Grundstücke insbesondere für Zwecke des Sozialen Wohnungsbaus ohne Durchführung eines Bieterverfahrens und nur noch zu einem Wert erfolgen können, der die geplante Nutzung des Grundstücks berücksichtigt. Das ist auch für Berlin von hoher Bedeutung. Der Bund verfügt hier noch über fast 1000 Liegenschaften, von denen rund 250 zu Wohnzwecken genutzt sind.
Nach dem Bundesrat ist nun der Deutsche Bundestag am Zug. Sollte es zu einer Jamaika-Koalition kommen, wird hier der „Schwur für eine sozialere Stadtentwicklung“ (BMV-Geschäftsführer Reiner Wild) geleistet werden müssen.
mm
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