Pressemitteilung Nr. 35/17
„Wir begrüßen, dass der Bundesrat heute auf Antrag der Länder Berlin, Brandenburg und Bremen einen ersten Schritt zu einer sozialen Reform der Grundstückspolitik des Bundes gemacht hat“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Es muss endlich Schluss sein mit der Veräußerung von Grundstücken öffentlicher Körperschaften zu Höchstpreisen“.
Mit dem Grund und Boden des Bundes oder bundeseigener Unternehmen wurde bislang durch Bieterverfahren mit Höchstpreisabschlüssen die Preistreiberei unterstützt. Im Ergebnis sind soziale Nutzungen auf diesen Grundstücken kaum noch möglich. Das Nachsehen haben die Kommunen. Durch die vom Bundesrat geforderte Änderung der Bundeshaushaltsordnung und des BImA-Gesetzes sollen Grundstücke zur Erfüllung von Fach- und Verwaltungszwecken insbesondere für Zwecke des sozialen Wohnungsbau ohne Durchführung eines Bieterverfahrens nur noch zu einem Wert, der die geplante Nutzung des Grundstücks berücksichtigt, erfolgen können.
Das ist auch für Berlin von hoher Bedeutung. Der Bund verfügt hier noch über fast 1000 Liegenschaften, von denen rund 250 zu Wohnzwecken genutzt sind. Allein 79 Liegenschaften wurden von 2014 bis 2016 in der Regel im Höchstpreisverfahren veräußert. In der letzten Legislatur des Bundestag hat BImA hat insgesamt in der letzten Legislatur des Bundestags mehr als 1,4 Mrd. Euro durch die Verkäufe eingenommen. Was mit den Grundstücken anschließend passiert, interessierte den Bund bisher kaum.
„Für preisgünstigen Wohnungsneubau werden händeringend günstige Grundstücke benötigt. Mit der Bundesratsforderung wird ein wichtiger Schritt in eine neue Liegenschaftspolitik gemacht. Doch weitere Reformen für die Nutzung von Grund und Boden – zum Beispiel im Planungsrecht – müssen folgen“, fordert Wild. Jetzt ist der Deutsche Bundestag am Zug. Sollte es zur Jamaika-Koalition kommen, wird hier der „Schwur für eine sozialere Stadtentwicklung“ geleistet werden müssen.
03.11.2017