Tausende Berliner Transferleistungsbezieher erhalten mehr Zuschuss zur Miete. Das soll finanziellen Spielraum schaffen, Mietschulden vermeiden und vor Wohnungslosigkeit schützen. Für viele Haushalte reicht die Erhöhung jedoch nicht aus, kritisiert der Berliner Mieterverein.
Ab dem 1. Januar 2018 erhalten Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger höhere Mietzuschüsse und – noch zu errechnende – höhere Heizkostenzuschüsse. Das beschloss der Berliner Senat im November und reagierte damit auf die enorm gestiegenen Mieten in der Hauptstadt. Bei 132.000 Bedarfsgemeinschaften, fast der Hälfte aller betroffenen Haushalte, liege die Miete inzwischen über den geltenden Richtwerten, so Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke). Bei rund 86.000 von ihnen werde die Miete nun wieder vollständig übernommen.
Wegen des angespannten Berliner Wohnungsmarktes werden in die Berechnung der Bruttokaltmieten künftig auch mittlere Wohnlagen einbezogen. Die zulässigen Wohnflächen steigen für Bedarfsgemeinschaften ab drei Personen um je fünf Quadratmeter. Das gilt auch für ein alleinerziehendes Elternteil mit einem Kind. Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen wird bei Neuanmietung ein Zuschlag von bis zu 20 Prozent über dem Mietrichtwert gezahlt.
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßte die Anpassung der Mietzuschüsse, kritisierte aber auch deutlich, dass noch immer 46.000 Bedarfsgemeinschaften unter enormem Druck stehen, weil ihre zu zahlenden Mieten die Richtwerte überschreiten: „Die Miethöhe ist nicht vom Mieter zu verantworten“, erklärte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Ihm einen Umzug nahezulegen ist in Anbetracht der Wohnungsmarktlage völlig danebengegriffen, weil er in der Regel keinen preiswerteren Wohnraum findet.“ Auch der neue Umzugsvermeidungszuschlag von 10 Prozent sei aus diesem Grund nicht ausreichend.
Rosemarie Mieder
24.11.2017