Pressemitteilung Nr. 36/17
„Wir begrüßen, dass der Senat heute durch Anhebung der Richtwerte die Mietzuschüsse für Transfereinkommensbezieher zum 1. Januar 2018 erhöht. Allerdings sehen wir weiteren Handlungsbedarf“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Es kann nicht hingenommen werden, dass auch nach der Erhöhung der Zuschüsse 48.000 Bedarfsgemeinschaften unter Druck geraten, weil die zu zahlenden Mieten die Richtwerte überschreiten. Die Miethöhe ist nicht durch die Mieter zu verantworten. Ihnen einen Umzug nahezulegen, weil die Richtwerte überschritten werden, ist in Anbetracht der Wohnungsmarktlage absolut idiotisch, weil die Mieter in der Regel keinen preiswerteren Wohnraum finden werden. Der Mieterverein verlangt daher vom Senat eine klare Aussage, dass in diesen Fällen die Miete auch oberhalb der Richtwerte übernommen wird. Die Beschränkung auf 10 Prozent mittels des neuen Umzugsvermeidungszuschlags ist nicht ausreichend. Kein Verständnis hat der Mieterverein dafür, dass die neuen Richtwerte erst mehr als 7 Monate nach Erscheinen des neuen Mietspiegels und fast 9 Monate nach Kenntnis über die neuen Mietspiegelwerte in Kraft treten. „Das war deutlich zu langsam“, so Wild.
Richtig ist, dass der Senat bei der Ermittlung der Richtwerte nun auch die mittlere Wohnlage des Mietspiegels und die Wohnungsgröße unter 40 qm berücksichtigt. Die Vorgängersenate hatten schon bei den Richtwerten in Kauf genommen, dass sich Transfereinkommensbezieher für die Miete zusätzlich beim sonstigen Lebensunterhalt einschränken.
07.11.2017