Das Land Berlin plant, das Zweckentfremdungsverbot zu verschärfen. Insbesondere das Ferienwohnungsunwesen will der Senat eindämmen. Mit einem begrenzten Beherbergungszeitraum sollen kommerzielle Ferienwohnungsvermieter zurückgedrängt werden.
Das seit Juni 2014 geltende Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist den Erwartungen bisher nicht gerecht geworden. Zwar sind nach Angaben des Senats knapp 3500 Ferienwohnungen wieder als reguläre Wohnungen auf den Markt gekommen, es werden jedoch immer noch bis zu 20.000 Wohnungen an Touristen vermietet.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen arbeitet zurzeit an einer Verschärfung des Verbots, die im Frühjahr in Kraft treten soll. Zur Klarstellung soll eine zeitliche Beschränkung eingeführt werden: Bis zu 60 Tagen im Jahr sollen Privatleute ihre Wohnung an Touristen vermieten dürfen. Damit soll den Berlinern das „Homesharing“ ermöglicht werden, wenn sie selbst auf Reisen sind. Im Gespräch ist, dass sich die Vermieter beim Bezirk registrieren lassen müssen, dort eine Nummer erhalten und diese in Inseraten angeben müssen.
Der 60-Tage-Zeitraum soll gewährleisten, dass nur selbstgenutzter Wohnraum übergangsweise Gästen überlassen wird und nicht Wohnungen nur zum Zweck der Touristenbeherbergung gekauft oder angemietet werden.
Der Berliner Mieterverein möchte die Grenze bei 30 Tagen ziehen. Für Menschen, die ihre Wohnung während ihres Urlaubs anderen überlassen wollen, ist das ausreichend. Der CDU sind hingegen 60 Tage noch nicht genug. Die FDP will sogar 182 Tage erlauben.
Gegen eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots wendet sich die marktführende Vermittlungsplattform Airbnb mit einer Plakat- und Rundfunk-Werbekampagne. Darin beklagt das Portal, dass Berlin das Homesharing erschwere. Das Teilen der Wohnung mit Gästen ist aber nicht das Problem – die Gesetzesänderung zielt auf kommerzielle Anbieter, die dem Markt tausende Wohnungen entziehen. Das Angebot auf Airbnb besteht zum großen Teil aus professionellen Ferienwohnungsvermietern.
Mit der Verschärfung des Gesetzes will der Senat auch die Regelung abschaffen, dass eine Zweckentfremdung automatisch als genehmigt gilt, wenn das zuständige Amt den Antrag nicht in einer bestimmten Frist ablehnt. Das Leerstehenlassen von Wohnraum soll künftig nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Monate ohne Genehmigung erlaubt sein. Möglicherweise werden auch die Bußgelder, die bisher höchstens 100.000 Euro betragen, angehoben.
Jens Sethmann
24.11.2017