Der Bundesrat hat am 5. November grünes Licht für die neue Heizkostenverordnung gegeben. Der Berliner Mieterverein (BMV) kritisiert, dass die Chance für eine gerechtere Kostenverteilung und mehr Klimaschutz vertan wurde.
Die an den Heizkörpern montierten Heizkostenverteiler müssen bis Ende 2026 durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Wo schon per Funk ablesbare Erfassungsgeräte vorhanden sind, muss die Hausverwaltung den Mieterinnen und Mietern ab Januar 2022 monatlich Verbrauchsinformationen bereitstellen – neben dem Monatsverbrauch gehört auch ein Vergleich zum Vormonat und zum selben Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch im Haus dazu.
Das sorgt zwar für mehr Transparenz. „Es ist aber zu befürchten, dass Mieterinnen und Mieter für diese Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssen als sie an Energiekosten einsparen“, sagt Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB). Der Bundesrat beschloss deshalb, nach drei Jahren zu überprüfen, ob dafür eine Kostendeckelung notwendig ist.
„Die Neuerungen reichen bei Weitem nicht aus“, kritisiert auch BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Von größerer Bedeutung zur Verringerung des Energieverbrauchs und damit auch des CO2-Ausstoßes wäre, in der Heizkostenabrechnung nur noch ein Verhältnis von 70 Prozent nach Verbrauch und 30 Prozent nach Fläche zuzulassen.“ Nach wie vor dürfen Vermieter auch 50:50 als Verteilungsmaßstab festlegen. Sparsames Heizen lohnt sich dadurch deutlich weniger.
Der BMV fordert außerdem, das Kürzungsrecht für Mieterinnen und Mieter zu erhöhen, wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird. „Das heutige Kürzungsrecht von 15 Prozent ist kein hinreichender Abschreckungsgrund“, hat Reiner Wild beobachtet.
„Leider wurde im Rahmen der Anpassung der Heizkostenverordnung versäumt, die einseitige Umlage der CO2-Bepreisung auf die Mieterinnen und Mieter zu beenden“, bemängelt DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz. Der CO2-Preis soll eigentlich einen Anstoß für klimaschützende Investitionen geben. Wenn Vermieter die Kosten aber an die Mieter weiterreichen dürfen, verfehlt er seine Wirkung und belastet gerade Mieterhaushalte in unsanierten Gebäuden mit deutlich höheren Heizkosten.
Jens Sethmann
27.11.2021