Nicht erst mit der Entrechtung der jüdischen Mieterinnen und Mieter mit dem „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“ vom 30. April 1939, das reichsweit erlaubte, die jüdische Bevölkerung in Zwangswohnungen einzuweisen und den Mieterschutz aushebelte, stieg der Druck auf die Jüdinnen und Juden, die Angst wurde zum ständigen Begleiter.
Der „Völkische Beobachter“ titelte am 18. September 1938: „Das Berliner Amtsgericht löst Mietverhältnis auf“, denn es sei „einem rassebewussten Volksgenossen eine Hausgemeinschaft mit einem Juden“ nicht zuzumuten, „da sie nur zwischen deutschblütigen Menschen möglich sei.“ Es läge eine „erhebliche Störung des Wohnrechts“ vor, eine fristlose Kündigung sei rechtens.
Die Juden hätten, so das Nazi-Propaganda-Blatt, eine geminderte Rechtsstellung, da sie nicht Teil der deutschen Volksgemeinschaft seien, der jüdische Mieter bedeute eine „erhebliche Belästigung im Sinne des § 2 des Mieterschutzgesetzes“, abgeschlossene Verträge gelten nicht mehr.
Erstmals wird die Forschung zu den Wohnungszwangszuweisungen für die jüdische Bevölkerung öffentlich sichtbar, mit einem gelungenen Online-Auftritt, mit Spaziergängen zu den sogenannten Judenhäusern, hervorragend recherchiert und initiiert vom Aktiven Museum, Berlin.
eska
https://zwangsraeume.berlin/de
www.aktives-museum.de
ist eine Arbeitsplattform und Werkstatt für alle, die sich mit der nationalsozialistischen Vergangenheit, ihren gesellschaftlichen Voraussetzungen und ihren Nachwirkungen bis in die Gegenwart beschäftigen wollen.
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