Pressemitteilung Nr. 32/23
„Der Experte Prof. Dr. Rödl beurteilt den Plan der Regierung, statt eines Umsetzungsgesetzes ein Rahmengesetz zu schreiben, als nicht zielführend. Seine Argumente sind sehr überzeugend“ sagt die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Ulrike Hamann. Der Juraprofessor Florian Rödl hat im Ausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen den Senat darüber aufgeklärt, dass ein Rahmengesetz den konkreten Fall der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nicht abdecken kann. Die Regierung wollte mithilfe eines so genannten Rahmengesetzes durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, ob sie rechtssicher entschädigen können. Dem hat Prof. Rödl nun eine Absage erteilt und seine juristische Begründung mit drei überzeugenden Argumenten geliefert: Erstens gäbe es durch ein Rahmengesetz keine belastbare Antwort für den konkreten Fall der Vergesellschaftung der Wohnungsbestände. Zweitens wird ein Rahmengesetz nicht den Rahmen für ein konkretes Gesetz geben, denn konkretes Recht steht immer über einem Rahmengesetz. Und drittens hat das Land Berlin als Gesetzgeber nicht das Recht, ein selbst geschriebenes Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, denn es kann sich nicht auf das entsprechende Rechtsschutzbedürfnis berufen. Insbesondere letzteres Argument wurde von der Regierung noch nicht bedacht, so scheint es.
Der Berliner Mieterverein drängt den Senat nun zu schneller Bearbeitung eines Umsetzungsgesetzes und begrüßt die Ankündigung von Senator Gäbler, bald ein Auftakttreffen hierzu einzuberufen. „Auch wir bieten dem Senat unsere tatkräftige Unterstützung an“ so Hamann.
28.08.2023