Pressemitteilung Nr. 33/22
„Aller Voraussicht nach wird es im Jahr 2023 zu extrem hohen Nachforderungen für Heizung und Warmwasser bei den Betriebskostenabrechnungen 2022 kommen. Es ist denkbar, dass gerade Haushalte mit geringem Einkommen und ohne finanzielle Rücklagen diese Nachforderung nicht stemmen können, auch weil sie keine staatlichen Transfers erhalten. Dann steigt das Kündigungsrisiko massiv an. Deshalb begrüßen wir den Vorstoß der Berliner CDU für einen gesetzlichen Kündigungsausschluss, wenn aufgrund von Zahlungsunfähigkeit die Nachforderungen für Heiz- und Warmwasserkosten nicht erfüllt werden können“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Mit diesem Antrag der Berliner CDU für den CDU-Bundesparteitag schließt sich der Landesverband den Vorschlägen von SPD und Grünen im Bund an, die ebenfalls einen Kündigungsausschluss in Erwägung ziehen. Ob der CDU-Bundesparteitag und die CDU-Fraktion im Bundestag mit einem Gesetzesvorschlag folgen, bleibt aber ungewiss.
Der Berliner Mieterverein und auch der Deutsche Mieterbund hatten bereits vor einiger Zeit von der Ampelkoalition ein rasches Handeln für einen gesonderten Kündigungsschutz verlangt. Ein vorliegender SPD-Vorschlag reicht wegen der wenigen Monate Schutz, die er gewähren soll, nicht aus. Dem Vernehmen nach scheitert eine solche Gesetzesinitiative aber grundsätzlich an der FDP. Wild: „Die FDP zeigt sich einmal mehr als Partei der sozialen Kälte, wie lange wollen sich SPD und Grüne das noch bieten lassen?“
12.08.2022