Pressemitteilung Nr. 34/23
Der Berliner Mieterverein begrüßt, dass Senator Christian Gaebler die Ausübung des Vorkaufsrechts für das Wohnhaus in der Weichselstraße 52 ermöglicht. „Das ist ein wichtiges Signal für die Mieterinnen und Mieter“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die Ankündigung des Senators. Jedoch darf der Vorgang nicht über den nach wie vor dringenden Reformbedarf des Vorkaufsrechts hinwegtäuschen. Ende 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht der Ausübungspraxis zum Vorkaufsrecht ein Ende gesetzt. Seitdem ist die Ausübung des Vorkaufsrechts nur noch möglich, wenn das Haus bauliche Missstände aufweist oder städtebaulichen Vorgaben widerspricht. Auch wenn in der Weichselstraße 52 nun dieser verbleibende enge Anwendungsbereich genutzt wird, findet das Vorkaufsrecht seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kaum mehr Anwendung. Dabei ist es eines der wenigen Instrumente, die die Bezirke gegen das spekulative Treiben einiger Investoren in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung entgegenhalten könnten. Der Bundesgesetzgeber ist aufgefordert, die Reform des Baugesetzbuches endlich umzusetzen und das Instrument wieder praktikabel für den Mieter:innenschutz zu machen, fordert Werner. Dazu gehört eine rechtssichere Novellierung des Baugesetzbuches beim Milieuschutz ebenso wie die Absicherung eines preislimitierten Vorkaufs und der Abwendungsvereinbarungen.
Der Vorgang in der Weichselstraße zeigt ein weiteres Problem: „Es ist ein Problem, dass Bezirke dabei zuschauen, wie Wohnhäuser verwahrlosen, weil Eigentümer:innen ihren Instandhaltungspflichten nicht nachkommen. Auch hier besteht Handlungsbedarf, um Gebäudeeigentümer, die ihren Instandhaltungspflichten nicht nachkommen, in die Pflicht zu nehmen – die vorhandenen Möglichkeiten der Bau- und Wohnungsaufsicht müssen ausgeschöpft werden. Berlin kann es sich nicht leisten, bezahlbare Wohnungen, die auf Grund baulicher Mängel früher oder später dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, zu verlieren.
18.09.2023