Pressemitteilung Nr. 25/2019
ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Dass die Landesregierung sich für diesen Weg entschieden hat, ist vor allem auf völlig unzureichende Maßnahmen der Bundesregierung im Mieterschutz und bei der Stärkung des sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbaus zu tun. Die Bundesregierung war auch wegen der Eigentümerlobby weder bereit, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 % in drei Jahren deutlich abzusenken noch die Mietpreisbremse bei Wiedervermietung wirklich scharf zu stellen.
„Eine öffentlich-rechtliche Mietenkappung wird den Mieterschutz deutlich stärken“, so Wild, „denn zukünftig werden Mieter bei Forderungen der Vermieter den Staat in ihrem Rücken wissen.“
Nach anfänglichen Streitigkeiten wird der Mietendeckel auch die Justiz entlasten.
Rat und Hilfe für Mieterinnen und Mieter
Der Mieterverein plädiert im Rahmen des Landesgesetzes für einen wohnungswirtschaftlich begründeten Mietendeckel in Form einer Höchstwerttabelle. Das ist aus unserer Sicht gerichtsfester und auch gerechter, weil Vermieter, die sich bislang mit ihren Mieten am Gemeinwohl orientierten, nicht bestraft würden. Sie alle auf die Härtefallregelung zu verweisen, sei nicht erforderlich.
Der Mieterverein registriert in seinen Beratungsstellen seit einigen Tagen eine Flut von Anfragen zu Mieterhöhungen. Nach dem Erscheinen eines Mietspiegels ist dies zwar regelmäßig so, aber die Ankündigung, dass der Senatsbeschluss von heute auch der Stichtag sei, ab dem eingehende Mieterhöhungen dann dem neuen Landesgesetz unterfallen, wenn es in Kraft getreten ist, hat sicher für zusätzliche Mieterhöhungen gesorgt.
Mieter sollten die aktuellen Mieterhöhungen ruhig und sorgfältig prüfen. Dafür stehen mindestens zwei Monate zur Verfügung. Vereinzelt versuchen Vermieter Druck auf eine schnelle Entscheidung auszuüben. Das kann getrost zurückgewiesen werden. Mieter und der Mieterverein prüfen die Mieterhöhung ganz normal nach altem Recht. Muss ein Mieter danach eine höhere Miete zahlen, muss er das zunächst auch erfüllen. Eine Vorbehaltszahlung ist nicht erforderlich. Denn wenn das Landesmietengesetz in Kraft tritt, wird für den Mieter ein Rückforderungsanspruch von Gesetzes wegen bestehen.
08.03.2020