Pressemitteilung 2341
„An den sinkenden Umwandlungszahlen zeigt sich, dass der verschärfte Umwandlungsschutz des § 250 BauGB wirkt“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins den heute erschienen Jahresbericht 2022 zu den Umwandlungsverordnungen. Der Umwandlungsschutz des § 250 BauGB ist daher über das Jahr 2025 hinaus zu verlängern und zu entfristen.
„In einer Mieter:innenstadt wie Berlin muss der bestehende Mietwohnungsbestand geschützt und der Verlust noch bezahlbarer Wohnungen durch die Umwandlung vermieden werden“, betont Wibke Werner. Nur wenige Mieter:innen in der Stadt können sich den Kauf der umgewandelten Wohnung leisten.
Die Umwandlung in eine Eigentumswohnung ist meist der Beginn einer preistreibenden Spirale – Wohnraum wird verteuert und Mieter:innen sind stark betroffen.
Denn umgewandelte Eigentumswohnungen werden hochpreisig verkauft. Käufer:innen einer Eigentumswohnung sind zwangsläufig bestrebt, den teuren Kaufpreis zu refinanzieren und in vermieteten Eigentumswohnungen sämtliche Mieterhöhungsspielräume voll auszunutzen. „Erfahrungsgemäß wohnen Mieter:innen in Eigentumswohnungen daher oft teurer als in sonstigen Wohnungen“, betont Wibke Werner.
Hinzu kommt die Gefahr einer Eigenbedarfskündigung.
Zwar wird durch die geltende Kündigungssperrfristverordnung die Kündigung wegen Eigenbedarfs um 10 Jahre verzögert.
Doch nach und nach laufen diese Kündigungsschutzfristen aus, so dass mittlerweile eine deutliche Zunahme an Eigenbedarfskündigungen zu erkennen ist. „Der Schutz gegen Eigenbedarfskündigungen ist im deutschen Mietrecht unzulänglich, so dass Mieter:innen meist wenig gegen Eigenbedarfskündigungen ausrichten kön-nen“ kritisiert Wibke Werner. Hier bedürfte es dringender Reformen. Der Berechtigtenkreis, zugunsten derer Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müsste deutlich eingeschränkt werden. Die Möglichkeit der Ei-genbedarfskündigung müsste gänzlich ausgeschlossen werden, wenn eine bewohnte Eigentumswohnung erworben wird. Auch sollte in Milieuschutzgebieten die Umwandlung in Eigentumswohnungen ausgeschlossen werden, denn Umwandlungen haben direkte Auswirkung auf die Zusammensetzung der angestammten Bevöl-kerung, deren Schutz die Milieuschutzgebiete dienen. Der BMV hat jedoch wenig Hoffnung, dass solche Re-formen unter der amtierenden Regierung durchsetzbar sind.
20.11.2023