Pressemitteilung Nr. 8/20
„Wir müssen dafür Sorge tragen, dass aufgrund der Corona-Krise nicht die ohnehin finanziell benachteiligten Haushalte die schwerste Last aus den wirtschaftlichen Folgen tragen“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der Mieterverein appelliert deshalb an die Vermieter/innen Berlins, bei Zahlungsverzug von Wohnungs- und Gewerbemieter/innen großzügige Stundungen zu gewähren und auch den Verzicht zu prüfen, insoweit die ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht gefährdet ist. Der Berliner Mieterverein erinnert daran, dass sich Vermieter/innen im freifinanzierten Wohnungsbau aufgrund der Mietendeckelgesetzgebung von sich heraus auf die höchstzulässige Miete zu beschränken haben.
Der Schutz der Wohnungs- und Gewerbemieter/innen vor Kündigungen wegen Zahlungsverzuges muss am 25. März 2020 im Bundestag durch eine Änderung des BGB sichergestellt werden. Dies soll mindestens so erfolgen: Ordentliche und außerordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, die Mietrückstände betragen mehr als sechs Monatsmieten. Stellen Mieter/innen einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden bei einem neu einzurichtenden „Sicher – Wohnen – Fonds“, der in Berlin von der IBB zu bewerkstelligen sein sollte, soll eine mögliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges unwirksam sein.
Der Berliner Mieterverein appelliert zudem an die Vermieter/innen, laufende Vollstreckungen von Räumungen zu stoppen, damit die 240 Gerichtsvollzieher in Berlin niemanden aus ihrer/seiner Wohnung vertreiben müssen. In Hinblick auf eine mögliche Ausgangssperre wäre dies ohnehin nicht möglich. Die Bezirksbehörden sind aufgefordert, für den Fall der weiterhin verfolgten Räumung gemäß Allgemeinem Sicherheits- und Ordnungsgesetz die Wohnung zu beschlagnahmen.
20.03.2020