Pressemitteilung Nr. 18/23
„Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass es für die Übergangszeit bis zum nächsten qualifizierten Mietspiegel einen einfachen Mietspiegel gibt“, kommentiert die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins Wibke Werner den heute veröffentlichten Mietspiegel des Berliner Senats. Denn ohne einen Übergangsmietspiegel wären Vermieter:innen mit großer Wahrscheinlichkeit dazu übergegangen, Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen oder Gutachten zu begründen – aus Sicht der Mieter:innen die schlechtere Variante.
Durch die Anpassung des Mietspiegels um 5,4 % werden Mieterhöhungsspielräume eröffnet, die in Zeiten hoher Inflation, hoher Energiepreise und gestiegener Lebenshaltungskosten für die Mieter:innen eine hohe Belastung darstellen werden“, kritisiert Wibke Werner. Damit werden Mängel des Systems der ortsüblichen Vergleichsmiete sichtbar. „Denn die sinkende Reallohnentwicklung findet keine Berücksichtigung.“
Der Berliner Mieterverein hatte in der Vergangenheit Vorschläge für ein geändertes Mietpreisrecht gemacht und kritisiert den Bundesjustizminister, dass in diesem Zusammenhang bislang nicht einmal die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der Kappungsgrenze in Angriff genommen wird.
Die Vorteile eines Übergangsmietspiegels gegenüber der Begründung einer Mieterhöhung mit drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten liegen auf der Hand: Der einfache Mietspiegel bildet den Wohnungsmarkt besser ab, ist als Begründungsmittel für Mieterhöhungen anerkannt und ermöglicht Mieter:innen eine handhabbare Überprüfung der Mieterhöhung.
Eigentlich hätte im Mai 2023 ein neuer qualifizierter Mietspiegel erscheinen sollen. Auf Grund eines von einem Regensburger Institut angestrengten Beschwerdeverfahrens gegen die Mietspiegel-Ausschreibung vor der Vergabekammer und dem Kammergericht wurde das unmöglich. „Ohne diesen Angriff auf die Ausschreibung hätten wir jetzt einen qualifizierten Mietspiegel“, betont Wibke Werner.
Mieter:innen rät der Berliner Mieterverein die Überprüfung der Mieterhöhung vor der Unterzeichnung, wofür mindestens zwei volle Monate nach Zugang der Mieterhöhung Zeit bleibt.
Mit der Aktion Mietpreisüberprüfung bietet der Berliner Mieterverein auch Nichtmitgliedern Unterstützung bei der Überprüfung an.
15.06.2023