Pressemitteilung 16/23
„Wir begrüßen die vom Senat beschlossene Verlängerung der zehnjährigen Kündigungssperrfrist-Verordnung nach der Mieter:innen, deren Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden ist, für 10 Jahre vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs geschützt werden“, erklärt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV).
Zwar gilt seit dem in 2021 eingeführten § 250 BauGB ein stadtweiter Schutz vor Umwandlungen in der Form, dass Eigentümer die vorherige Genehmigung des Bezirksamtes für die Umwandlung einholen müssen und die Genehmigung nur gewährt wird, wenn die 2/3 der Mieter:innen bereit sind, die Wohnung zu kaufen. Seitdem ist zwar das Umwandlungsgeschehen stark zurück gegangen. Allerdings gilt der erweiterte Umwandlungsschutz des § 250 BauGB nur bis Ende 2025 und auch nur für Häuser mit mindestens fünf Wohnungen.
Angesichts der in der Vergangenheit drastischen Zunahme der Eigenbedarfskündigungen liegt somit der Handlungsbedarf für jeglichen Schutz vor Eigenbedarfskündigungen auf der Hand. Die Verlängerung der Kündigungssperrfristverordnung für weitere 10 Jahre war aus Sicht des BMV der einzige gangbare Weg.
Die starke Zunahme an Eigenbedarfskündigungen offenbart aber einen weitergehenden Handlungsbedarf: In besonders schützenswerten Milieuschutzgebieten müsste die Umwandlung in Eigentumswohnungen vollständig untersagt werden. Der derzeit schärfere Umwandlungsschutz des § 250 BauGB sollte über 2025 hinaus entfristet werden.
„Darüber hinaus müssen die Gründe für Eigenbedarfskündigungen deutlich eingeschränkt werden, beispielsweise bei langer Wohndauer und hohem Alter der betroffenen Mieterschaft“, fordert Bartels. „Hier ist einmal mehr der Bundesgesetzgeber gefragt.“
13.06.2023