Pressemitteilung Nr. 42/23
Durch eine erneute Schleife soll das Ergebnis des Volksentscheids von 2021 verschleppt werden. Die Geschäftsführung des Berliner Mietervereins blickt mit Sorge auf die fehlende Handlungsbereitschaft des Senats angesichts des Mangels an leistbarem Wohnraum.
„Wenn der Senat meint, finanzwirtschaftliche Fragen zur Vergesellschaftung gutachterlich klären zu müssen, hätte er diesen Auftrag längst erteilen können“, kritisiert Ulrike Hamann-Onnertz. Da das Gutachten erst im ersten Quartal 2024 vergeben werden soll, wurde bereits unnötig viel Zeit vertan. „Es drängt sich der Verdacht auf, eine Umsetzung des demokratischen Willens der Mehrheit der Wahlberechtigten verzögern zu wollen. Immerhin liegt der Abschlussbericht der Expertenkommission bereits seit dem 28. Juni vor und die Kommission hat keine verfassungsrechtlichen Zweifel“, ergänzt Sebastian Bartels, „so droht nach einjähriger Begutachtung durch die Expertenkommission ein weiteres Jahr ins Land zu gehen.“ Klar ist, dass Gründlichkeit bei der Umsetzung des Volksentscheids wichtig ist, zumal finanzwirtschaftliche Fragen von der Expertenkommission weniger intensiv behandelt wurden als die verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Das auffällige Schneckentempo der Koalition ist aber aus Sicht des BMV inakzeptabel. „Der Senat muss dem sich verbreitenden Eindruck, dass er die demokratische Entscheidung missachtet, entgegenwirken,“ so Ulrike Hamann-Onnertz. „Dass die Initiative jetzt einen Gesetzesentwurf erarbeiten lässt, statt dass der Senat seinen klar formulierten Auftrag erfüllt, ist ein Armutszeugnis. Die Kommission aus klugen Verfassungsrechtler:innen hat längst erkannt, dass der Senat keinerlei mildere Mittel hat, um der Marktmacht der Wohnungskonzerne etwas Wirkungsvolles entgegen halten zu können. Wann erkennt der Senat den Sachverstand der Kommission an?“ fragt Hamann-Onnertz.
21.11.2023
21.11.2023