Pressemitteilung Nr. 18/2019
Bis Ende 2020 müssen laut Berliner Bauordnung auch in bestehenden Wohngebäuden Rauchwarnmelder angebracht werden. Die Bauordnung verpflichtet den Gebäudeeigentümer, alle Aufenthaltsräume ohne Küche und Bad mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. Dieser Pflicht will nun auch die Fa. Akelius, die mehrere Tausend Wohnungen in Berlin besitzt, Genüge tun und kündigte den Mietern gegenüber entsprechende Modernisierungsmaßnahmen an.
Doch diese Ankündigung versetzt die Mieter in Schrecken. Denn Akelius will für den Einbau von drei Rauchmeldern (Stückpreis 12 Euro) in einer Wohnung in der Holzmarktstraße in Mitte fast 2600 Euro an die Firma Pyrexx bezahlen. Für die Mieter würde sich damit eine Mieterhöhung von 17 Euro monatlich ergeben – auf Dauer. „Das sind aberwitzige Preise, die durch nichts zu rechtfertigen sind“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Hier sollen die Mieter offenbar über den Tisch gezogen werden.“
Da der Einbau der Rauchwarnmelder für Gebäudeeigentümer verpflichtend ist, müssen Mieter diese Maßnahme auch dulden. Allerdings empfiehlt der Berliner Mieterverein allen Akelius-Mietern, bei Vorliegen eines krassen Missverhältnisses von Materialkosten und Einbauwand mit den in Rechnung gestellten Kosten die anschließende Mieterhöhung nicht zu akzeptieren.
Nähere Hinweise zu Einbau von Rauchwarnmelder hier:
BMV-Info 45: Rauchwarnmelderpflicht für Berlin: 20 Fragen und Antworten
02.05.2019