Pressemitteilung 43/2015
„Wir sehen in den gerade bekannt gewordenen Vorschlägen für eine weitere Mietrechtreform viele gute Ansätze“ erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Allerdings sind die zumutbaren Mietsteigerungen nach Modernisierungen weiterhin zu hoch“.
Gut ist der Vorschlag, Einwendungen gegen die Mieterhöhungen aufgrund finanzieller Härte nicht mehr davon abhängig zu machen, ob der allgemein übliche Zustand überschritten wird. Auch absolute und prozentuale Zusatzkappungen sind vernünftig, wenn man im System der Kostenumlage bleibt. Zu begrüßen ist auch eine klare Festlegung des Härtefalls.
Die vorgesehene Mieterhöhungsmöglichkeit wie auch die zumutbare Mietbelastung sind aber zu hoch. Bei einem Modernisierungsinvestitionsvolumen von 20.000 Euro für eine 65 qm große Wohnung müsste der Mieter durch die Absenkung auf 8 Prozent von bisher 11 Prozent nun statt 2,82 Euro/qm noch 2,05 Euro/qm monatlich Mietsteigerung hinnehmen, was bei 65 qm immerhin rund 130,- monatlich ausmacht. Hier würde auch die zweite vorgesehene Kappungsgrenze noch nicht greifen, denn die mutet den Mietern bei der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete von derzeit 5,84 Euro/qm im Monat in Berlin eine Mieterhöhung wegen Modernisierung von 2,92 Euro/qm monatlich zu. Allerdings würden bei den skandalträchtigen Modernisierungen, z.B. in der Winsstr. 59 oder der Kopenhagener Str. 46 mit einem durchschnittlichen Investitionsvolumen von 80.000 Euro pro Wohnung die Mieterhöhungen von 8,20 Euro (bei 8 %) dann von der zweiten Kappung erfasst.
„Wir setzen uns für eine Abschaffung der Prozentumlage ein“, so Wild. Stattdessen sollte ein Zuschlag innerhalb der Vergleichsmiete möglich werden, der sich an der Energieeffizienzsteigerung orientiert, die die Mieter bei Heizkosten und Warmwasser erreichen können.
Bei der Härtefallregelung geht der Minister von falschen Voraussetzungen aus. Die Rechtsprechung sieht immer eine Kappung der Warmmiete vor und zwar zwischen 30 und 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. Eine Härtefallklausel bei 40% der Bruttokaltmiete, wie in den Grundlinien des Justizministers vorgesehen, ist nicht sachgerecht.
„Wir begrüßen den Vorschlag des Justizministers, die Bedingungen für die Mietspiegelerstellung präzisier zu fassen ebenso wie die Ausweitung der in die Mietspiegelerhebung einzubeziehenden Mieten der letzten 10 Jahre“, erklärte Wild.
26.11.2015