Pressemitteilung Nr. 25/23
„Trotz des Rückgangs der Verkäufe und der Umsätze rechnen wir nicht mit einer Entspannung der Mieten, denn nach wie vor befinden sich die Kaufpreise insbesondere für Eigentumswohnungen auf einem hohen Niveau. Aber der Bericht zeigt deutlich, dass die Party auf dem Immobilienmarkt für Investoren zumindest unterbrochen ist.“, erklärt die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Ulrike Hamann. „Insbesondere die weiterhin bestehende Gefahr der Mieterhöhungen zur Refinanzierung, und der Eigenbedarfskündigungen bei bereits umgewandelten Wohnungen ist noch nicht gebannt. Der kürzlich veröffentlichte neue Berliner Mietspiegel eröffnet Mieterhöhungspotenziale. Wir stellen zudem bei Neuvermietungen häufig eine Überschreitung der Mietpreisbremse fest.“ Auch muss mit Nachholeffekten gerechnet werden, sobald sich die äußeren Rahmenbedingungen wie die Bau- und Finanzierungskosten wieder eingependelt haben. „Marktregulierungen bleiben daher nach wie vor ein wichtiger Schritt, um überzogene Gewinnerwartungen auf den Immobilienmärkten zu dämpfen“ so Hamann.
Zu begrüßen ist der Rückgang der Bodenrichtwerte im Geschosswohnungsbau um 10-20%, was sich dämpfend auf die Grundsteuer auswirken dürfte. Da die Grundsteuer leider nach wie vor umlagefähig im Rahmen der Betriebskosten ist, könnte zumindest der Rückgang der Bodenrichtwerte zu einer leichten Entlastung bei den Betriebskosten führen. Die Grundsteuer ist jedoch Teil des Risikos, Eigentum zu besitzen und sollte – so unsere Forderung – auch von den Eigentümer:innen getragen werden.
Der Anstieg der Kaufpreise für Eigentumswohnungen um 5-9% auf bis zu 7.937€/qm im Neubau zeigt, dass dieses Segment weiterhin nicht für breite Schichten der Bevölkerung zugänglich ist, sondern eher zur Kapitalanlage oder für das oberste Dezil der Einkommen genutzt wird. „Neubau von Eigentumswohnungen schafft also keine Entlastung für den Mietmarkt, sondern schraubt eher die Mieten weiter nach oben, wenn sie als Kapitalanlage vermietet werden.“ erläutert Hamann.
Erfreulich ist der weiter zu verzeichnende Rückgang der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen um 40%, dies zeigt, dass die 2021 erlassene Umwandlungsverbotsverordnung Wirkung zeigt. „und eine Verlängerung dringend erforderlich ist. Für die Mieter:innen der trotzdem verkauften 17.123 Wohnungen ist diese Nachricht leider kein Trost. Auch ehemalige Sozialwohnungen werden als Eigentumswohnungen verkauft. An dieser Stelle zeigt sich der große Handlungsbedarf in der Verbesserung des Kündigungsschutzes – nach wie vor ist hier der Bundesgesetzgeber gefragt.
Berlin 1. August 2023
01.08.2023