Pressemitteilung Nr. 45/23
„Mit der neuen Kooperationsvereinbarung werden sämtliche sozialen Versprechen gestrichen, die bisher die landeseigenen Wohnungen zu einem für alle leistbaren Segment gemacht haben. Das wird dramatische Auswirkungen auf die soziale Wohnraumversorgung haben“ sagt Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „Wir fordern daher vom Senat, dass diese neue Vereinbarung sofort gestoppt und die vorherige beibehalten wird.“
Zum 1.1.2024 soll eine neue „Kooperationsvereinbarung“ in Kraft treten, die alle bisherigen sozialen Regelungen ablöst. Sie wurde zwischen Senat und Landeswohnungsunternehmen (LWU) vereinbart, ohne dass Mieterräte oder Mieterorganisationen einbezogen wurden. Die gewählten Mieterräte der Unternehmen sowie zahlreiche Mieterbeiräte lehnen daher die neue Kooperationsvereinbarung ab und fordern in dem heutigen Pressegespräch die Fortsetzung der alten Kooperationsvereinbarung. Die Stellungnahme der Mieterräte finden Sie als Anlage zu dieser Pressemitteilung.
Die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ wurde 2017 eingeführt als Resultat des Mietenvolksentscheids und des neuen Wohnraumversorgungsgesetzes. Damit wurde den landeseigenen Wohnungsunternehmen erstmalig eine soziale Bewirtschaftung der landeseigenen Wohnungsbestände vorgegeben, mit der Mieterhöhungen eingegrenzt, und leistbare Mieten bei der Wiedervermietung gewährleistet wurden. Darüber hinaus wurden die Beteiligungsrechte der Mietergremien gestärkt, und Transparenz für die Öffentlichkeit durch jährliche Berichte vereinbart. „Viele dieser bisherigen Rechte auf leistbares Wohnen und Mitbestimmung sehen wir nun angegriffen.“ stellt Hamann-Onnertz fest.
Mit der neuen Kooperationsvereinbarung sollen außerdem alle weiteren sozialen Senatsbeschlüsse der letzten Jahre aufgehoben werden. Das betrifft vor allem den „Mietendimmer“, der nach dem Ende des Berliner Mietendeckels die Mieterhöhungspotenziale der LWU einschränkte: Danach konnten Bestandsmieten maximal bis zu 1 Prozent jährlich erhöht werden und bei Wiedervermietungen durfte die vereinbarte Miete maximal 10 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete (mindestens die Vormiete) betragen. Es ist bereits an die Öffentlichkeit gelangt, dass jetzt in einigen Fällen die Absenkung der Miete durch den „Mietendimmer“ zurückgenommen wurde, was bereits in einem bekannt gewordenen Fall zu einer Mietsteigerung von über 40 Prozent führte. Zusätzlich behält sich das landeseigene Wohnungsunternehmen vor, die Miete außerdem ganz regulär erhöhen, aufgrund der neuen Regelungen.
Auch von dem Senatsbeschluss zum Kündigungsschutz bei Energieschulden ist nun nichts mehr zu lesen. Er galt noch im letzten Jahr als „BerlinFairsprechen“ anlässlich der gestiegenen Energiepreise.
„Die Folgen dieser Abschaffung der sozialen Schutzregeln sind bereits jetzt in unseren Beratungen spürbar. Zum Ende des Jahres haben nun die LWU bereits Mieterhöhungsschreiben versendet, die sich auf die neue Regelung berufen und meist eine Erhöhung von 11 Prozent in drei Jahren verlangen. Das stellt einen heftigen Mietensprung für die betroffenen Haushalte dar“ erklärt Hamann-Onnertz.
Gleichzeitig zeigt der nun endlich veröffentlichte Bericht zur Kooperationsvereinbarung für 2022, dass die bisherigen Vereinbarungen wirksam den Anstieg der Mieten verhindert haben und der soziale Auftrag der alten KoopV erfüllt wurde. Doch die jetzt neu eröffneten Mieterhöhungsspielräume spiegeln den neuen Umgang mit den Landeseigenen Wohnungsunternehmen wider: die Landeseigenen tragen nur so viel zur sozialen Wohnraumversorgung bei, wie der Gesellschafter (das Land Berlin) von ihnen verlangt. „Noch ist die neue Kooperationsvereinbarung nicht in Kraft getreten. Wir plädieren daher an den Senat nachdrücklich für den Stopp dieser Regelung und eine Weiterführung der Landeswohnungsunternehmen im Sinne einer sozialen Wohnraumversorgung Berlins.“
Eine Reihe von Mieterbeiräten hat eine Petition gestartet, in der die Rücknahme der Kooperationsvereinbarung gefordert wird: https://chng.it/GCP8Mqshnw
KoopV-Stellungnahme der Mieterräte.pdf
20.12.2023